Kann diese Verwechslungs-Gefahr wirklich Leben kosten? Die Linken im Thüringer Landtag meinen ja!
Daher gehen die Thüringer Linken in die Offensive – und fordern ein Verbot. Worum es geht, erfährst du hier!
Thüringen: Doch nicht die Polizei
„Immer häufiger imitieren kommunale Ordnungs-Behörden und Unternehmen optisch Polizei-Fahrzeuge, indem sie die blaue Farbgebung nachahmen. Das ist durchaus gefährlich, weil diese Autos mit der Polizei verwechselt werden können. Im Zweifelsfall kann das für Menschenleben zum Problem werden“, sagte der innenpolitische Sprecher der Linken im Thüringer Landtag, Sascha Bilay.
Der Innen-Experte hatte die Landesregierung befragt, wie viele Fahrzeuge der Polizei mit der seit einigen Jahren praktizierten blau-weißen beziehungsweise blau-silbernen Farbgebung gekennzeichnet seien. Aus der Antwort des Innenministeriums gehe hervor, dass von insgesamt 1.687 Fahrzeugen aktuell 849 Autos entsprechend farblich markiert sind – der Rest sei neutral, also zivil. Bis Ende 2025 sollen weitere 168 Autos im gewohnten Polizei-Design neu beschafft werden.
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Diese Optik kopierten zunehmend vor allem die Ordnungs-Ämter in Städten oder deren städtische Betriebe, um eine gewisse staatliche Autorität nachzuahmen. Dies sei aus Sicht des Innenministeriums bedenklich, da eine Verwechslung mit der Polizei auch dazu führen könne, im Ernstfall nicht die Polizei zu rufen – weil diese ja vermeintlich schon da ist. „Diese Verwechslung kann schlimmstenfalls dazu führen, dass in gefährlichen Situationen keine Hilfe gerufen wird. Das ist vor allem in lebensbedrohlichen Situationen extrem riskant“, so Bilay.
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Nach Auskunft der Landesregierung sei zwar der Schriftzug „Polizei“ geschützt und dürfe nicht zweckentfremdet werden, um eine Verwechslungs-Gefahr auszuschließen. Allerdings erstrecke sich dieses Nachahmungs-Verbot nicht auf die Farbgebung der Einsatz-Fahrzeuge. Dass dies zu Problemen führen könne, habe das Innenministerium auf Anfrage von Bilay eingeräumt.
Thüringer Kommunen sollen handeln
Deshalb spreche sich die Regierung dafür aus, die Optik von Polizei-Fahrzeugen ebenfalls gesetzlich zu schützen. Hierfür sei jedoch der Bundes-Gesetzgeber zuständig. „Wir unterstützen entsprechende Bemühungen der Landesregierung auf Bundesebene. Kurzfristig sollten die Kommunen gebeten werden, die farbliche Nachahmung von Polizei-Fahrzeugen zu unterlassen“, so Bilay.