Die Aufregung in Thüringen ist groß: Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann (parteilos) wurde vorläufig suspendiert. Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren wegen Verletzung der Dienstpflicht – in 14 Fällen. Was genau ihm vorgeworfen wird, ist bisher offiziell nicht bekannt. Doch gab es in der Vergangenheit immer wieder Unstimmigkeiten.
Ein sich anhäufendes Haushaltsloch in zweistelliger Millionenhöhe soll laut einiger Medienberichte nur eines der Dinge sein, die dem Oberbürgermeister vorgeworfen werden. Nordhausen mit seinen rund 40.000 Einwohnern hat schwer mit finanziellen Problemen zu kämpfen – und Buchmann scheint hierbei eine nicht unerhebliche Rolle gespielt zu haben.
Thüringen: Fragwürdiger Umgang
Ein weiterer Vorwurf betrifft den fragwürdigen Umgang Buchmanns mit der Erweiterung eines Einkaufsmarktes im Ortsteil Niedersachswerfen. Es wird ihm vorgeworfen, hierbei nicht transparent genug gehandelt zu haben und seine Kompetenzen überschritten zu haben.
Besonders brisant ist auch der Vorwurf, dass Buchmann ein ohne Zustimmung der Stadträte angefertigtes Wortprotokoll während einer Kulturausschuss-Sitzung erstellt haben soll. Hierbei wird ihm vorgeworfen, die Wahrheit zu verdrehen und eine falsche Darstellung der Geschehnisse zu geben.
Thüringen: Entscheidung wurde notwendig
Eine vorläufige Amtsenthebung ist nur bei einem hinreichenden Verdacht für ein Dienstvergehen möglich. Im Thüringer Disziplinargesetz ist davon die Rede, dass ein Disziplinarverfahren „voraussichtlich“ mit einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis endet oder Beschuldigte voraussichtlich kein Ruhegehalt bekommen.
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Auch ist die vorläufige Amtsenthebung möglich, wenn der Verbleib des Beamten den Dienstbetrieb oder die Ermittlungen „wesentlich beeinträchtigen“ würde, schreibt die Sprecherin des Landratsamtes Nordhausen, Jessica Piper.
„Da sich die Dienstpflichtverletzungen während des laufenden Disziplinarverfahrens fortlaufend neu ergeben haben, musste die Aufsichtsbehörde hier mit einer entschlossen Maßnahme reagieren, auch um somit mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Nordhausen abzuwenden“, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Bescheid sei Buchmann am Freitag zugestellt worden.
Keine Stellungnahme von Buchmann
Von Buchmann selbst gab es dazu auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme. Im Herbst 2023 wollte Buchmann eigentlich erneut zur OB-Wahl antreten. Heute musste er das Rathaus jedoch verlassen. In der Hand hielt er lediglich einen braunen Umschlag – vermutlich mit seinen Entlassungspapieren.
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„Gegen den Bescheid zur vorläufigen Dienstenthebung kann der betroffene Wahlbeamte Rechtsmittel beim zuständigen Verwaltungsgericht Meinigen einlegen und diese Maßnahme unabhängig prüfen lassen“, heißt es von der Sprecherin des Landratsamtes Nordhausen, Jessica Piper. Das Verwaltungsgericht würde dann auch abschließend über die Disziplinarklage entscheiden