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Containern in Thüringen: Strafbar – oder nicht? Der Freistaat hat eine klare Meinung

Sollte Containern zukünftig straffrei sein, oder nicht? Thüringen hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

© IMAGO / Sabine Gudath

Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Soll Containern in Thüringen – und ganz Deutschland – in Zukunft straffrei sein? Das soll jetzt diskutiert werden.

Thüringen hat zu diesem Thema eine deutliche Meinung.

Containern in Thüringen: DAS sagt der Freistaat

Mitglieder der Bundesregierung haben vorgeschlagen, containern strafffrei zu stellen. Das Thüringer Justizministerium unterstützt diesen Vorschlag, heißt es. Es gehe schließlich darum, der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken.

Thüringen habe bereits 2019 gemeinsam mit Hamburg und Bremen einen Vorschlag in den Bundesrat eingebracht, wie Lebensmittelverschwendung reduziert werden könnte. Damals ging es darum, dass der Handel verpflichtet werden sollte, die Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen abzugeben – bevor sie im Müll langen. Eine Mehrheit habe sich damals allerdings nicht für die Idee gefunden.

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Die aktuelle Überlegung der Bundesminister Cem Özdemir (Grüne) und Marco Buschmann (FDP), für Fälle des sogenannten Containerns auf die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung hinzuweisen, sei nicht neu. Auch Thüringen habe diese Möglichkeit bereits geprüft. Dabei hat sich ergeben, dass im Freistaat bislang keine Fälle des sogenannten Containerns bekannt geworden sind.


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Hinweise an die Staatsanwaltschaften, von der Einstellungsmöglichkeit Gebrauch zu machen, seien jedoch nicht notwendig. Dies geschehe abseits des Containers derzeit bereits in gut einem Viertel aller Strafverfahren, ohne dass Staatsanwälte an diese Möglichkeit erinnert werden müssten. (epd)