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Hartz 4 in Jena: Zu knauserig! Jobcenter kassiert Schelte

Hartz 4 in Jena: Zu knauserig! Jobcenter kassiert Schelte

Jena Jobcenter Hartz 4
© IMAGO / Karina Hessland

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Jena. 

Geht die Stadt Jena zu knauserig mit ihren Hartz 4-Empfängern um? Das Jobcenter kassierte jetzt jedenfalls eine echte Schelte.

Die Knauserigkeit des Jobcenters gegenüber Hartz 4-Empfängern in Jena war nicht rechtens! Das berichtet die „Thüringer Allgemeine“. Dabei geht es um die Erstattung der Unterkunftskosten.

Hartz 4 in Jena: Stadt zu knauserig?

In den Jahren 2014 und 2015 hatte das Jobcenter Jena Hartz 4-Empfängern zu wenig Miete gezahlt. So hat es das Thüringer Landessozialgericht entschieden.

Das Jobcenter habe, statt der eigentlichen Kaltmiete, nur die Kosten erstattet, die für einen Ein-Person-Haushalt aus Sicht des Jobcenters angemessen waren. Gestützt hat es sich dabei auf einen so genannten Methodenbericht eines Beratungsunternehmens, der Angemessenheitsgrenzen festlegt.

+++ Jena: Hunde bereiten Sorgen – kommt jetzt endlich diese Maßnahme? +++

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Das ist Hartz 4:

  • Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II).
  • Es existiert seit dem 1. Januar 2005.
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
  • Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen.
  • Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt werden.
  • Die Ampel-Koalition will Hartz 4 in ein neues Bürgergeld umwandeln.

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Hartz 4 in Jena: Jobcenter muss nachzahlen

Für 2014 und 2015 hat der Bericht eine Bruttokaltmiete von höchstens 295 Euro vorgesehen. Doch das Gericht sagt: Das entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben! Das Jobcenter Jena habe für die Ermittlung dieser Grenze fast nur Mieten von Großvermietern mit einberechnet – nicht repräsentativ, urteilte das Gericht.

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Weitere Nachrichten aus Jena:

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Das Gericht hat auf Zahlen des Wohngeldgesetzes zurückgegriffen und eine maximale Bruttokaltmiete von 365 Euro im Monat festgelegt. Demnach muss das Jobcenter 68 Euro pro Monat nachzahlen. Mehr zum Thema liest du in der „Thüringer Allgemeinen“. (cf)