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Erfurt: Polizei löst Treffen im Park auf – zwei Jugendliche geraten völlig außer Kontrolle

Erfurt: Polizei löst Treffen im Park auf – zwei Jugendliche geraten völlig außer Kontrolle

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Die Polizei musste ein illegales Treffen im Park beenden. Vor allem zwei Jugendlichen passte das so gar nicht! (Symbolbild) Foto: IMAGO / Sabine Gudath

Erfurt. 

Polizeieinsatz im Park des Erfurter Wiesenhügels!

Beamte mussten ein verbotenes Treffen auflösen. Zwei Jugendliche sind daraufhin völlig ausgerastet. Für sie endete die kleine Party in Erfurt in polizeilicher Obhut.

Erfurt: Polizei beendet Treffen im Park

Passanten haben am Freitagabend gegen 21.30 Uhr eine größere Gruppe Jugendlicher im Park bemerkt und daraufhin die Polizei gerufen. Die Jugendlichen sollten nicht nur gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben, sondern auch verfassungsfeindliche Parolen gerufen und Pyrotechnik gezündet haben.

Als die Polizei eintraf, versuchten die Jugendlichen noch, sich zu verstreuen. Doch 15 Personen im Alter von 14 bis 22 Jahren konnten die Beamten noch erwischen. Wie die Beamten berichten, befanden sich darunter auch „alte Bekannte“, die die Polizei seit Monaten beschäftigen würden.

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Jugendliche außer Kontrolle

Von Beginn an hätten sie sich aggressiv und beleidigend verhalten. Ein 16-Jähriger und eine 19Jährige sollen die Polizisten sogar bedrängt und bespuckt, sie teils vor den Oberkörper gestoßen haben. Insgesamt drei Personen musste die Polizei deshalb mit Zwang fixieren. Auch gegen weitere Personen musste die Polizei den Platzverweis mit Zwang durchsetzen.

Damit es nicht zu weiteren Straftaten kommen konnte, hat die Polizei den 16-Jährigen und die 19-Jährige in ihrer Obhut genommen. Dabei „lief die 19-Jährige zu Hochform auf“, berichtet die Polizei. Sie soll weiter gespuckt und um sich getreten haben. Verletzt wurde zum Glück niemand.

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Teilnehmende kassieren jede Menge Strafanzeigen

Der Einsatz endete jedenfalls mit einer Menge Strafanzeigen: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verletzung der Vertraulichkeit des Worts (durch Filmaufnahmen), dreimal Körperverletzung, dreimal Tätlicher Angriff auf beziehungsweise Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, viermal Beleidigung und insgesamt 15 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. (abr)