Weimar.
In Weimar zoffen sich die Anwohner. Eine Seite kann die andere nicht verstehen.
Und das betrifft nicht nur eine Nachbarschaft. Denn in vielen Weimarer Straßen gibt’s Stunk wegen einem einzigen Problem.
Weimar: Besonders nachts wird’s gefährlich
Es geht wohl vielen Fußgängern so, wenn sie durch die Weimarer Straßen schlendern – plötzlich steht ein Auto auf dem Gehweg. Die einzigen Optionen: Zwischen Büschen und Autos durchquetschen oder die Straßenseite wechseln.
Über dieses Problem beschwerte sich jetzt ein Facebook-User in einer Weimar-Gruppe. „Wann wird endlich etwas unternommen?“, schreibt er öffentlich. Denn genau vor der Bäckerei Rose in der Buttelstedter Straße bestimmt die Parkplatzsituation den Alltag vieler Anwohner.
Doch nicht alle Gruppen-Mitglieder können den Frust nachvollziehen. Einer von ihnen schreibt etwa: „Da laufen maximal am Tag 10 Personen lang. Es gibt Schlimmeres.“
Das Problem hat unter den Anwohnern einen großen Streit entfacht. Eine Seite scheint sich von der anderen nichts sagen lassen zu wollen. In der Facebook-Gruppe wird ordentlich diskutiert:
- „Ich wohne dort mit Kleinkind und gerade im Dunkeln ist es sau gefährlich dort spazieren zu gehen, weil man nicht auf den Fußwegen laufen kann, weil ständig Autos drauf stehen, weil die Menschen zu faul sind, den Parkplatz der direkt gegenüber ist zu nutzen.“
- „Ich glaub das Ordnungsamt stellt Ehrenamtliche sofort ein.“
- „ich Parke immer gegenüber, muss allerdings sagen das der qualitativ äußerst schlecht ist.“
Weimar: Das ist die Straßenordnung
Fakt ist jedoch: Das Parken auf Gehwegen ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht explizit verboten. Allerdings sind Fahrzeuge dazu verpflichtet, die Fahrbahn zu benutzen. Das schließt sowohl den fließenden als auch ruhenden Verkehr ein.
———-
Mehr Themen:
———-
In der StVO ist nachzulesen, an welchen Stellen das Parken und Halten erlaubt ist. Allerdings werden Gehwege da nicht aufgezählt. Das gilt übrigens auch für Motorräder.
Solang ein Parkschild nichts anderes erlaubt, ist das Abstellen der Autos auf Gehwegen nicht erlaubt. Das kann sogar mit einem Bußgeld von 20 Euro bestraft werden. (mbe)