Sie wurden schikaniert und gequält – seit Januar steht Menschen, die als Kind in Behindertenheimen oder Psychiatrien Leid erfahren haben, Schadenersatz zu. Die zuständige Ministerin ist von der Zahl der bislang eingegangenen Anträge überrascht.
Neun Monate nach dem Start eines bundesweiten Hilfsfonds für Menschen, die in Behindertenheimen oder in der Psychiatrie Leid erlitten haben, sind in Thüringen erst rund 100 Anträge von Betroffenen eingegangen. Das sagte Sozialministerin Heike Werner (Linke) der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Dabei gingen die Experten des Freistaats von rund 2000 Menschen aus, die in Thüringen betroffen seien. „Es hat uns gewundert, dass sich bisher so wenige Menschen an uns gewandt haben“, sagte die Ministerin.
Viele Opfer trauen sich nicht
„Es gibt viele Leute, die sich nicht trauen, diese Anträge zu stellen“, sagte Werner. Ihnen fiele es vermutlich schwer, von dem Erlebten zu berichten. Zudem sei die Stiftung selbst noch nicht bekannt genug. Werner setzt darauf, dass sich Betreuer von Behinderten, Netzwerke oder Selbsthilfegruppen im Namen der Betroffenen an die Stiftung wenden.
Hilfe nach Unrecht in Heimerziehung
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ nahm zum 1. Januar ihre Arbeit auf. Hilfen soll es für Menschen geben, die als Minderjährige in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie untergebracht waren und die noch heute unter Folgewirkungen leiden. Es geht um die Zeit von 1949 bis 1975 in Westdeutschland und von 1949 bis 1990 in der DDR.
Gewalt und sexuelle Übergriffe in Heimen
Viele Betroffene waren damals Opfer körperlicher, oft auch sexueller Gewalt. Nach Angaben des Ministeriums mussten Kinder zum Teil auf dem Boden schlafen, sie wurden psychisch erniedrigt oder ihnen wurden Freiräume und Intimsphäre verweigert. Noch heute litten die Opfer von damals unter Alpträumen oder schlaflosen Nächten. Oft mussten die Kinder in den Heimen auch ohne Bezahlung arbeiten. Sie seien für Gartenarbeit, einfach Produktionstätigkeiten wie das Falten von Kartons oder als Küchenhilfe eingesetzt worden.
Wie viel Geld zur Verfügung steht
Für die Geschädigten ist eine einmalige Leistung von 9000 Euro vorgesehen. Wer während der Unterbringung ohne ausreichende Sozialbeiträge arbeiten musste, soll einmalig bis zu 5000 Euro Rentenersatzleistung erhalten. Die Stiftung verfügt über rund 288 Millionen Euro, die auch zur wissenschaftlichen Aufarbeitung eingesetzt werden. Das Geld kommt von Bund, Ländern und Kirchen. Der Freistaat hat acht Millionen Euro eingezahlt. Die Gründung der Stiftung wurde im vergangenen Jahr beschlossen, als Thüringen den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz hatte.