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„Geschmacklose Entgleisung“ vom Asyl-Richter: Entscheidung in Thüringen gefallen!

Ein Richter aus Thüringen postet einen diffamierenden Kommentar über Sinti und Roma – jetzt gibt es eine neue Entwicklung in dem Fall.

© IMAGO/Paul-Philipp Braun

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Bengt Fuchs kann aufatmen: Der Richter aus Gera in Thüringen muss sich nach einem umstrittenen Facebook-Post über Sinti und Roma nicht wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten.

Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Gera, gegen die die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte. Rechtsmittel gegen den Beschluss sind nicht möglich.

Thüringer Richter war für Asylverfahren zuständig

Die Staatsanwaltschaft Gera hatte dem Richter vorgeworfen, in einer Facebook-Gruppe Sinti und Roma mit reisenden Diebesbanden gleichgesetzt zu haben. Er soll dafür die Bezeichnung „Rotationseuropäer mit Eigentum-Zuordnungs-Schwäche“ benutzt haben.

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Bengt Fuchs war am Verwaltungsgericht Gera unter anderem für Asylverfahren zuständig und ist inzwischen an das Thüringer Justizministerium abgeordnet. Wegen der Bedeutung des Falls war die Anklage am Landgericht erhoben worden. Die Eröffnung des Hauptsache-Verfahrens wurde dort jedoch abgelehnt. Es seien keine strafrechtlich relevanten Tatbestände erfüllt, insbesondere nicht der Volksverhetzung.


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Dem folgte nun der dritte Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts. Die Äußerung von Fuchs könnte bei Vorliegen eines Strafantrages als ehrverletzend strafrechtlich verfolgt werden. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei aber nicht erfüllt.

Gericht: Kein Angriff auf Menschenwürde

Nach Ansicht des Gerichts sei die „grob geschmacklose und diffamierende Entgleisung des Angeschuldigten“ ein missglückter Versuch, Sinti und Roma „in ironisch-satirischer Form pauschal lächerlich zu machen“. Sie erfülle jedoch nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die Aussage sei weder von Hass geprägt noch ein Angriff auf die Menschenwürde. „Bloße Beleidigungen und Beschimpfungen reichten dafür nicht aus.“

Linke gehen auf die Barrikaden

Das sehen die Thüringer Linken ganz anders. Kurz nach der Entscheidung sprach Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Linken-Fraktion im Thüringer Landtag, von einem „fatalen Signal“ sowohl an Betroffene rassistischer Diskriminierung als auch an all jene, die sich tagtäglich gegen Hass und Hetze engagieren. „Wenn ein Richter, der öffentlich so über Sinti und Roma […] spricht, nicht einmal vor Gericht gestellt wird, wirft das erhebliche Fragen über die Sensibilität unserer Justiz gegenüber Rassismus, aber auch über die Grenzen des Sagbaren auf, wenn sie von Menschen in Amt und Würden überschritten werden.“

Katharina König-Preuss (Die Linke) hat eine klare Forderung gegenüber der Polizei bezüglich der Corona-Demos in Thüringen., Georg Maier (SPD) wehrt sich gegen die Vorwürfe. (Archivbild)
Katharina König-Preuss (Die Linke). (Archivbild) Foto: Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt

So ein Richter habe auf einer Richterbank nichts verloren, so König-Preuss: Thüringen müsse alles dafür tun, dass solche Entgleisungen dienstrechtliche Folgen haben unabhängig von der Eröffnung oder Ausgang eines Strafverfahrens. „Antiziganismus, und Rassismus dürfen – ebenso wenig wie Antisemitismus – niemals als geschmacklos, aber konsequenzfrei durchgehen.“ (dpa/ck)