Die Geflügelpest breitet sich in Thüringen weiter aus. Seit Ende September wurden in mehreren Landkreisen neue Verdachtsfälle gemeldet. Besonders betroffen sind Wildvögel wie Kraniche, Wildgänse, Schwäne und Möwen. Hunderte Tiere sind bereits verendet.
Auch in anderen Bundesländern häufen sich die Fälle. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bestätigt, dass es sich um den hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N1 handelt – also Geflügelpest oder Vogelgrippe. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, haben bereits mehrere Regionen Stallpflichten für Geflügelhalter angeordnet. Thüringen reagiert damit auf ein deutschlandweites Infektionsgeschehen.
Neue Fälle in mehreren Thüringer Landkreisen
Seit dem Ende September 2025 wurden in mehreren Thüringer Regionen infizierte Wildvögel gefunden. Betroffen sind unter anderem der Landkreis Eisenach, der Unstrut-Hainich-Kreis, der Kyffhäuserkreis, sowie die Kreise Eichsfeld, Sömmerda und Nordhausen.
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Die Thüringer Landkreise reagieren mit unterschiedlichen Maßnahmen. Einige haben die sogenannte Stallpflicht eingeführt. Diese soll verhindern, dass Hausgeflügel mit Wildvögeln in Kontakt kommt. Das Virus kann durch direkten Kontakt oder über kontaminierte Gegenstände übertragen werden.
Ministerin Schenk: „Das Virus wird sehr schnell verbreitet“
Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) warnt eindringlich vor einer weiteren Ausbreitung. „Die Ausbreitung des Virus findet momentan sehr dynamisch statt. Das heißt auch, dass man nicht für die nächsten Wochen Entwarnung geben kann und wir damit rechnen müssen, dass die Lage in der Form eine ganze Weile anhält“, sagt Schenk laut einer Mitteilung des Ministeriums.
Besonders wichtig sei es nun, das Hausgeflügel zu schützen. „Das Wichtigste ist natürlich, dass wir an unsere Hausgeflügelbestände denken und verhindern, dass das Virus dort eingetragen wird. Das Virus wird ja sehr schnell verbreitet, eben durch Wildvögel“, so Schenk weiter.
Gefahr für Hausgeflügel wächst
Laut dem Ministerium kann das Virus über Kleidung, Schuhe oder Geräte in die Ställe eingeschleppt werden. Daher appelliert Schenk an alle Geflügelhalter, streng auf Hygiene zu achten. „Wir müssen natürlich sicherstellen, dass das jetzt nicht in diese Hausgeflügelbestände reinkommt und das vermeiden wir am besten dadurch, indem wir selbst die Hygienevorschriften ganz strikt einhalten.“
Auch Spaziergänger und Jäger sollten aufmerksam sein. Tote Wildvögel müssen umgehend den örtlichen Veterinärämtern gemeldet werden. „Gehen Sie nicht nah ran, fassen sie auf gar keinen Fall die Wildvögel an, sondern informieren sie die zuständigen Veterinärämter der Landkreise“, warnt Schenk.
Maßnahmen in Thüringen greifen
In Thüringen gelten bereits erste Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Geflügelpest. Mehrere Landkreise haben Stallpflicht angeordnet. Sie wird sofort wirksam, sobald infizierte Wildvögel entdeckt werden. In mehreren Regionen wurde bereits Stallpflicht angeordnet, wie zum Beispiel im Landkreis Gotha. Sie tritt jeweils in Kraft, sobald infizierte Wildvögel gefunden werden.
Alle Geflügelhalter in Thüringen sind verpflichtet, ihre Bestände beim örtlichen Veterinäramt zu melden. Nur so können sie wichtige Informationen und Warnungen erhalten. „Es ist ganz, ganz zentral, dass die Geflügelhalter ihre Tiere anmelden bei den örtlichen Veterinärämtern“, betont Schenk.
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Zudem verweist die Ministerin auf weiterführende Informationsangebote. Auf den Internetseiten des Sozialministeriums, des Landesamts für Verbraucherschutz und der Tierseuchenkasse finden Halter Hinweise zu den geltenden Biosicherheitsmaßnahmen.

