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Feuer Frei! Thüringen zieht die Wolf-Reißleine – mit einer Einschränkung

In Thüringen greift das Umweltamt zu einer ungewöhnlichen Maßnahme: Erstmals dürfen Wölfe gezielt vergrämt werden.

© IMAGO/Martin Wagner

Diese Raubtiere leben in deutschen Wäldern

Raubtiere gibt es nicht nur in den tiefen Wäldern Nordamerikas oder Kanadas. Auch in Deutschland leben Tiere, die zu Raubtieren gezählt werden.

Thüringen greift durch – aber mit Bedacht. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat erstmals die gezielte Vergrämung von Wölfen erlaubt. Betroffen ist das sogenannte „NAR-Rudel“ in den Forstämtern Frauenwald und Neuhaus. Der Einsatz von Gummigeschossen soll dafür sorgen, dass die Tiere ihre natürliche Scheu vor Menschen wiedererlangen.

Hintergrund sind zwei Vorfälle im September, bei denen sich Wölfe Menschen auf weniger als 30 Meter näherten. In einem Fall waren Hunde im Spiel. Die Ereignisse wurden vom Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (KWBL) dokumentiert und bewertet.

Thüringen greift zu kontrollierten Maßnahmen

„Wölfe sind streng geschützte Tiere, die in Deutschland grundsätzlich keiner Bejagung unterliegen“, betont Andrea Manz, Präsidentin des TLUBN. „Wenn einzelne Tiere jedoch ihre natürliche Scheu verlieren und sich Menschen wiederholt auf kurze Distanz nähern, ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ein gezieltes Eingreifen erforderlich, bevor sich dieses Verhalten verfestigt – und zwar so früh wie möglich, dabei aber mit den mildesten noch geeigneten Mitteln.“

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Die Entscheidung bedeutet: Thüringen setzt auf Abschreckung statt Abschuss. Nur speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ThüringenForst dürfen die Gummigeschosse verwenden. Sie verfügen über einen gültigen Jagdschein und sind im Umgang mit der Munition geschult.

Rechtliche Grundlage und klare Grenzen

Die Genehmigung stützt sich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Demnach dürfen Abweichungen von den allgemeinen Schutzvorschriften nur im Interesse der öffentlichen Sicherheit erfolgen. Voraussetzung ist, dass keine milderen Alternativen bestehen und sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulation nicht verschlechtert.

Jede Maßnahme muss dokumentiert und an das TLUBN sowie das KWBL gemeldet werden. Sollte ein Tier verletzt werden, sind die Fachstellen sofort zu informieren. Die Ausnahmegenehmigung gilt in Thüringen zunächst bis zum 31. Dezember 2025.

Schutz für Mensch und Tier

Ziel der Aktion ist, dass die Tiere den Kontakt mit Menschen wieder meiden. So will Thüringen die Sicherheit in den betroffenen Regionen erhöhen – und zugleich den Schutz der Wölfe langfristig sichern.


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Damit zieht Thüringen zwar die Reißleine, bleibt aber bei der mildesten Form des Eingreifens. Der Wolf bleibt geschützt – doch seine Grenzen müssen klar bleiben.

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