Jetzt ist es amtlich: Thüringens Vorsitzender der AfD-Fraktion Björn Höcke wurde wegen der Verwendung von Nazi-Parolen schuldig gesprochen.
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Thüringen: Höcke wegen Nazi-Parolen schuldig gesprochen
Das Verfahren um den Thüringer AfD-Mann Höcke zog sich jetzt schon länger. 2024 wurde er bereits zwei Mal vom Landgericht Halle wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen. Beide Male verhängte das Gericht eine Geldstrafe. In einem Verfahren ging es darum, dass Höcke im Jahr 2021 bei einer Rede auf einer Wahlveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg sagte: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Eine in Deutschland verbotene Nazi-Parole, die zu Zeiten des nationalsozialistischen Regimes von der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP, verwendet wurde.
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In dem zweiten Verfahren musste Höcke sich vor dem Landgericht Halle ebenfalls wegen der Nutzung dieser Parole stellen. Im Dezember 2023 verwendete er die Nazi-Parole erneut, als er bei einem „Stammtisch“ im thüringischen Gera eine Rede in einer Kneipe hielt. Das Gericht geht davon aus, dass Höcke und die anderen Anwesenden zu diesem Zeitpunkt wussten, dass bereits ein Strafverfahren wegen genau dieser Parole gegen den AfDler läuft.
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Gegen beide Urteile legte Höcke Revision ein. Also wurden die Verfahren vom Bundesgerichtshof (BGH) auf Rechtsfehler geprüft. Jetzt ist es amtlich: Rechtsfehler lagen bei den Verfahren gegen den Thüringer AfD-Mann nicht vor. Damit sind die Urteile rechtskräftig – und Höcke wird zur Kasse gebeten. Auch Höckes Stellung als Abgeordneter stünde einer strafrechtlichen Ahndung der Äußerungen nicht entgegen, da er sie nicht in Ausübung seines Mandates machte, erklärte der BGH. Das Landgericht habe „tragfähig belegt, dass sich die SA die in Rede stehende Parole zu eigen gemacht hatte und der Angeklagte dies wusste“. Die Strafen stellten also eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit dar. (mit dpa)

