In einem Geflügelbetrieb im Landkreis Greiz ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das hat das thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie mitgeteilt. In dem Betrieb im Freistaat leben 138 Enten und 15 Gänse.
Jetzt ist die Seuche allerdings vom nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigt worden. Es handelt sich demnach um das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1. Die Ursache des Eintrages sei noch nicht abschließend geklärt, heißt es.
Thüringer Landwirte alarmiert
Das Ergebnis lag laut Angaben des Ministeriums am Donnerstagabend (2. Oktober) vor. Im Anschluss wurden um den betroffenen Betrieb sogenannte Sperrzonen mit einem Radius von drei Kilometern (Schutzzone) und zehn Kilometern (Überwachungszone) eingerichtet. Neben dem Landkreis Greiz ist von der Überwachungszone auch der Saale-Orla-Kreis betroffen.
In den Sperrzonen ergreifen die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sogenannte „tierseuchenrechtlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen“. Dazu gehören unter anderem klinische Untersuchungen und ein Verbreitungsverbot von Geflügel und Geflügelerzeugnissen. In bestimmten Fällen und unter festgelegten Voraussetzungen bestehen allerdings teilweise Ausnahmemöglichkeiten von Verbringungsverboten.
Thüringer Betrieb muss Tiere töten
Für den betroffenen Betrieb, in dem das Virus nachgewiesen wurde, besteht eine Verbringungssperre. Das restliche in dem Betrieb gehaltene Geflügel wurde unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet. Eine weiterführende Ausbreitung des Seuchengeschehens könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher ausgeschlossen werden.
Das Thüringer Sozialministerium ruft nun zur konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf und bittet bei den betroffenen Geflügelhaltern um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone. Oberste Priorität habe der Schutz des Geflügels in Thüringen vor einer möglichen weiteren Verbreitung der Seuche. Erkrankungen von Geflügel müssen umgehend dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet werden.
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Die Viren können in einzelnen Fällen auch auf den Menschen übertragen werden. Aus diesem Grund sollten Personen, die in intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel oder deren Ausscheidungen kommen, als Vorsichtsmaßnahme für mindestens zehn Tage auf das Auftreten von grippeähnlichen Symptomen bzw. Bindehautentzündungen achten.
Falls Symptome auftreten, sollte unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch genommen und eine Testung auf Influenzaviren durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten allgemeine Hygieneregeln. So sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst und die Hände bei einem Kontakt gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden.
Bürgerinnen werden dazu aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert.

