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Urteil im Höcke-Prozess: AfD-Boss muss das zweite Mal blechen!

Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke steht vor Gericht. Jetzt hat das Landgericht Halle ein Urteil gefällt.

Björn Höcke
© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Höcke Grundrechte entziehen? Faeser sieht wenig Chancen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht wenig Chancen, dem AfD-Politiker Björn Höcke einzelne Grundrechte zu entziehen, wie dies eine Petition fordert. Bei Höcke und seinem als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Thüringer AfD-Landesverband müsse es "zuerst um die politische Auseinandersetzung gehen".

Bereits zum zweiten Mal steht der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke vor Gericht!

Er muss sich vor dem Landgericht Halle wegen der Verwendung von NS-Parolen verantworten. Nach drei Verhandlungstagen haben die Richter im Höcke-Prozess entschieden: Der AfD-Boss ist schuldig!

Darum ging es in dem Höcke-Prozess

Der Thüringer AfD-Boss Björn Höcke ist dafür bekannt, sich provokant und polarisierend zu äußern. Zu weit geht es allerdings, wenn Nazi-Parolen in den Mund genommen werden. So sieht es auch die deutsche Justiz! Im Dezember 2023 soll Höcke bei einem AfD-Stammtisch in Gera „Alles für Deutschland“ angestimmt haben – eine Parole, die in der Bundesrepublik verboten ist. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft gegen den 52-Jährigen Anklage erhoben.

Der Spruch „Alles für Deutschland“ geht auf die Sturmabteilung der SA zurück, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

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Doch das ist nicht das erste Mal, dass Björn Höcke verurteilt wurde, weil er Nazi-Parolen verwendet hat. Der AfD-Landeschef wurde bereits im Mai wegen der Verwendung der gleichen NS-Parole zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Zudem lag gegen den 52-Jährigen der Tatvorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen auf dem Tisch. Höcke hatte gegen dieses Urteil Revision eingelegt.

Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Der Thüringer AfD-Chef hat sich der Äußerung verbotener Nazi-Parolen schuldig gemacht. Deshalb fordern sie eine Geldstrafe, sowie eine achtmonatige Gefängnisstrafe, die zu Bewährung ausgesetzt werden soll. Zudem soll Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung zahlen. Staatsanwalt Benedikt Bernzen schlägt hierfür die KZ-Gedenkstätte Buchenwald vor. Prozessvertreter forderten zusätzlich, dass Höcke für eine Dauer von zwei Jahren keine öffentlichen Ämter ausüben dürfe.


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„Herr Höcke hat die Rede nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu verbreiten“, so Bernzen. Er habe gewusst, dass seine Rede so im Internet Anklang finden würde. Björn Höcke selbst weist alle Vorwürfe zurück. Er ist der Auffassung, dass die Verwendung von dem Nazi-Spruch „Alles für Deutschland“ nicht strafbar ist. Demnach halte er sich für unschuldig. Auch seine Verteidiger fordern den Freispruch!

Gericht spricht Höcke schuldig

Nach drei Verhandlungstagen steht jetzt das Urteil des Landgerichts Halle fest: Björn Höcke ist schuldig, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben! Eine Bewährungsstrafe gibt es für den AfD-Boss zwar nicht, allerdings kassiert der 52-Jährige eine Geldstrafe von 16.900 Euro. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Höcke hat noch die Möglichkeit, in Revision zu gehen. (mit dpa)