Vita Cola ist vor Gericht gezogen und hat gegen einen der ganz großen Player in der Lebensmittelindustrie geklagt. Bei dem Streit ging es um den Namen für ein neues Getränk.
Das Problem: Dieser Name war dem der Kult-Brause doch ziemlich ähnlich. Deswegen ist die Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH mit der Marke Vita Cola dagegen an gegangen.
Vita Cola hat ein Problem mit Nestlé
Eine neue Marke von „Nestlé“ hat der Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH mal so gar nicht in den Kram gepasst. Deshalb engagierte sie die Wirtschaftskanzlei FPS, die in ihrem Auftrag schließlich gegen die Eintragung der neuen Marke Widerspruch einlegte. Konkret ging es um den Namen „Vitaliv“. Für das Thüringer Unternehmen eindeutig zu nah an dem Markennamen „Vita Cola“.
+++ Thüringen: Branche hat zu kämpfen – „Situation wird sich verschärfen“ +++
Der Widerspruch gründete sich auf diverse Marken der Vita-Cola-Markenfamilie, insbesondere auf die für Thüringer Waldquell im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes bereits 1958 eingetragene Marke „Vita-Cola“. Im Rahmen des Widerspruchs wurde seitens FPS erklärt, dass die Ähnlichkeit der zu vergleichenden Zeichen „Vita-Cola“, eingetragen für Brauselimonaden, und „Vitaliv“, ebenfalls angemeldet für alkoholfreie Getränke, so groß ist, dass eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr bestehe. Gestartet war der Widerspruchsprozess bereits im März 2023.
Vita Cola: Jetzt ist die Entscheidung gefallen
Jetzt gab es endlich eine Entscheidung. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hat sich nun mit seiner Entscheidung der Argumentation angeschlossen und die Eintragung des Zeichens „Vitaliv“ zugunsten von Nestlé verweigert.
Christoph Holzbach, Rechtsanwalt und Partner von FPS in Frankfurt war federführender Anwalt in der Auseinandersetzung mit dem Lebensmittelkonzern aus der Schweiz: „Es freut mich außerordentlich, dass wir das Widerspruchsverfahren vor dem europäischen Amt erfolgreich führen und den Schutzumfang der bedeutenden Marke „Vita-Cola“ unserer Mandantin entsprechend verteidigen konnten.
Mehr News:
Gerade die Übereinstimmung von Markenbestandteilen bei hochgradig ähnlichen Waren, für die Schutz beansprucht wird, birgt oftmals das Risiko einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr und bedarf daher einer sorgfältigen markenrechtlichen Prüfung und Abwägung.“