Wenn ihr diesen Satz sagt, macht ihr euch in Thüringen neuerdings strafbar!
Um was dabei geht, liest du hier.
Thüringen: Strafverfahren für diesen Slogan
Nach Bayern zieht jetzt Thüringen nach – die Generalstaatsanwaltschaft München hat kürzlich einen Satz als strafbar eingestuft, der oft auf pro-palästinensischen Demos verwendet wird. Die Generalstaatsanwaltschaft Thüringen beurteilt das ähnlich: Wer den Satz „From the river to the sea“ („Vom Fluss bis zum Meer“) sagt, macht sich ab sofort strafbar.
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Wer den Satz auf einer Demonstration fallen lässt, muss zukünftig mit einem Strafverfahren rechnen. Nachdem Innenministerin Nancy Faeser ein Betätigungsverbot in Deutschland für die Terrororganisation Hamas sowie das Netzwerk „Samidoun“ ausgesprochen hat, tritt nun das Verbot dieses Satzes ein.
„Vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer“
Am Ende aller verbotenen Kennzeichen, Flaggen und Parolen findet sich der Satz jetzt im Strafgesetzbuch unter dem Paragraphen 86a. Irre: Der Slogan kann auch in Thüringen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre bestraft werden – dabei ist es egal, ob der Satz auf Deutsch oder in einer anderen Sprache zitiert wird.
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Doch was hat es mit dem Slogan eigentlich auf sich? Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO), die in den 1960er Jahren gegründet wurde, schrieb sich diese Parole auf die Fahne. „Vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer“ soll ausdrücken, dass ehemalige palästinensischen Gebiete, also das heutige Israel, zurückerobert werden sollen. Diese Aufforderung richtet sich ganz klar gegen den Staat Israel und ist daher nun in Thüringen verboten.