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Thüringen: Fiese Fake-Mail! Diese Nachricht kann dich um eine Menge Geld bringen

Das Thüringer Finanzministerium warnt jetzt vor einer fiesen Fake-Mail, die dich eine Menge Geld kosten kann. Was du beachten musst.

Thueringen
© IMAGO / Panthermedia

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

In Thüringen geht eine fiese Fake-Mail um. Wer nicht schnell genug schaltet, kann dabei eine Menge Geld verlieren.

Worauf du achten solltest und wovor das Thüringer Finanzamt jetzt eindringlich warnt, liest du hier.

Thüringen: Vorsicht vor Fake-Mail

Im ersten Moment dürfte den meisten wohl das Herz in die Hose rutschen. Eine Mail liegt im Postfach. Der Inhalt: „Sie haben diese Steuerhinterziehung gemäß den Bestimmungen der Artikel 156 bis 168 der Allgemeinen Steuerordnung tatsächlich begangen.“

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Der Absender: Die Generaldirektion für Finanzen. Ein Logo des Bundesministerium für Finanzen ist auf dem Schreiben ebenfalls platziert. Im Anhang befindet sich ein Schreiben, das „im Anschluss an eine Steuerprüfung“ gelesen werden soll. Das Dokument will wiederum der „Leiter des Bundesfinanzinspektionsdienstes“ unterschrieben haben.

Thüringer Finanzministerium warnt vor fieser Betrugsmasche

Betrüger spielen aktuell mit der Angst ihrer Opfer, Steuern hinterzogen zu haben. Wie das Thüringer Finanzministerium erklärt, fordern die Absender eine entsprechende Zahlung binnen 48 Stunden. Wer dem nicht nachkomme, werde strafrechtlich verfolgt und dem drohe die Pfändung seines ganzen Vermögens.

Das Thüringer Finanzministerium warnt jetzt alle, die solch eine E-Mail bekommen haben. Keinesfalls solltest du das angehängte Dokument öffnen. Außerdem gibt es in Deutschland weder eine „Generaldirektion Finanzen“ noch eine „Steuerordnung“. Einen „Bundesfinanzinspektionsdienst“ gibt es ebenfalls nicht.


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Das Finanzamt fordert nur Zahlungen per Post oder über das Elster-Benutzerkonto ein, wie es weiter heißt. Hast du eine Zahlungsaufforderung via WhatsApp, E-Mail oder SMS bekommen, solltest du dich an die Polizei wenden.