Bus-Kunden in einigen Regionen in Thüringen brauchen sehr bald mal wieder starke Nerven. Wegen eines Tarifstreits kommt es bei einzelnen Nahverkehrsunternehmen erneut zu einem Warnstreik.
Ob auch du von den Streiks in Thüringen betroffen sein könntest, erfährst du hier.
Thüringen: Wieder Streik im Nahverkehr
Hintergrund ist ein Tarifzoff zwischen dem Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmen (MDO) und Verdi. Die Beschäftigten würden gerne in den Tarifvertrag-Nahverkehr Thüringen aufgenommen werden, der unter anderem bereits in Erfurt, Jena, Gera, Nordhausen und Weimar angewendet wird. Die Arbeitgeberseite will nach der Darstellung von Verdi davon aber nichts wissen. In zwei Verhandlungsrunden konnte bisher kein Ergebnis erzielt werden.
Deswegen kommt es am Freitag (5. Mai) jetzt erneut zu einem Warnstreik. Davon betroffen sind die Unternehmen:
- IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau
- Omnibusbetrieb Holger Zentgraf e.K.
- KomBus Verkehr GmbH & KomBus GmbH
- Omnibus Verkehrs Gesellschaft mbH Sonneberg
24-Stunden Streik in Süd-Thüringen
Losgehen soll es am Freitag um 1.30 Uhr. Genau 24 Stunden später (also um 1.30 Uhr am Samstag, 6. Mai) soll der Streik dann wieder enden. Der IOV warnte seine Kunden auf seiner Homepage bereits im Vorfeld, dass es zu Einschränkungen kommen wird. In welchem Umfang könne man derzeit aber nicht einschätzen. „Wir empfehlen den Eltern von Grundschülern, ihre Kinder zum Bus zu bringen, um sicherzustellen, dass sie im Falle des Ausfalls der Fahrt nicht unbeaufsichtigt an der Haltestelle stehen bleiben“, so der IOV.
Auch spannend:
KomBus stellte seine Kunden bereits darauf ein, dass am Freitag der gesamte Linien- und Schülerverkehr in den Kreisen Saalfeld-Rudolstadt sowie Saale-Orla komplett entfallen wird. „Lediglich Vertragsfahrten, die behinderte Menschen befördern, werden durchgeführt“, erklärt das Verkehrsunternehmen auf seiner Homepage.
Auch die OVG stellte ihre Kunden auf Einschränkungen ein. Diese würden auch die Schülerbeförderung betreffen. „Der Unterricht an den Schulen im Landkreis findet nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Kreisverwaltung regulär statt“, so der OVG auf seiner Homepage. Eltern betroffener Schüler sollten sich deswegen nach einer Alternative umsehen.