Suhl.
In Suhl waren drei Jugendliche mit Schusswaffen unterwegs – Passanten haben sie dabei beobachtet und die Polizei gerufen.
Als die Beamten in der Nähe des Linsenhofer Teiches in Suhl ankamen, fanden sie allerdings etwas anderes vor. Trotzdem kassieren die drei Jugendlichen jetzt eine Anzeige.
Suhl: Jugendliche in Suhl mit vermeintlichen Schusswaffen unterwegs
In der Nähe des Linsenhofer Teiches sind die drei Jugendlichen am Ostersonntag gegen 18 Uhr mit Waffen beobachtet worden, wie die Polizei mitteilt. Die Passanten alarmierten sofort die Beamten.
Doch vor Ort stellten die fest: Es handelt sich gar nicht um echte Waffen, sondern zwei Softair-Pistolen und ein Softair-Gewehr. Das sind Spielzeugwaffen, die kleine Plastikkugeln durch Gasdruck verschießen. Eigentlich ist das Besitzen dieser Fake-Waffen nicht verboten – doch es gibt dabei eine Bedingung…
Jugendliche aus Suhl kassieren trotzdem Anzeige
Denn Softair-Waffen dürfen nur auf dem eigenen beispielsweise umzäunten Grundstück verwendet werden – in der Öffentlichkeit ist das Führen allerdings verboten. Und dafür gibt es auch einen bestimmten Grund: Die falschen Waffen sehen echten täuschend ähnlich und dadurch erfüllen die Fake-Pistolen den Tatbestand einer sogenannten Anscheinswaffe.
Das heißt, das selbst geschultes Personal aus der Entfernung nicht
erkennen kann, ob es sich um echte Waffen handelt oder eben
um Spielzeug.
Polizei aus Suhl appelliert an Eltern
Die Beamten haben deshalb auch einen wichtigen Appell an alle Eltern: „In gewissen Situationen kann dies zum Nachteil für die Besitzer werden, wenn die Polizei am Einsatzort eintrifft und eine Bedrohung annimmt,“ wie die Polizei in einer Mitteilung erklärt.
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Die drei Jugendlichen sind nicht nur zurück zu ihren Eltern gebracht worden, sie erwartet jetzt auch noch eine Anzeige nach dem Waffengesetz. (jko)