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Thüringen: Mann schüttelt Baby (2) zu Tode – jetzt muss er hinter Gitter

Thüringen: Mann schüttelt Baby (2) zu Tode – jetzt muss er hinter Gitter

Gericht Hammer Thüringen

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Thüringen: Mann schüttelt Baby (2) zu Tode – jetzt muss er hinter Gitter

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Gera. 

Der Hammer ist gefallen. Nachdem der Mann aus Bad Lobenstein (Thüringen) vor zwei Jahren ein Baby (2) zu Tode schüttelte, muss er jetzt ins Gefängnis.

Allerdings fiel die Strafe milder aus, als die Staatsanwaltschaft aus Thüringen forderte.

Thüringen: Baby verstarb an Schütteltrauma

Das Landgericht Gera (Thüringen) schickt den 30-jährigen Mann für vier Jahre ins Gefängnis.

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Unterschied zwischen Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag:

  • Beide Tatbestände ähneln sich auf den ersten Blick
  • In beiden Fällen kommt ein Opfer durch eine vorsätzliche Handlung zu Tode
  • Damit sich ein Täter aber des Mordes oder Totschlags schuldig macht, muss er vorsätzlich vorgehen
  • Das heißt ihm muss bewusst gewesen sein, dass seine Handlung zum Tod des Opfer führen wird

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Im September 2020 schüttelte er das zweijährige Kind seiner Lebensgefährtin so lange, bis es ein Schütteltrauma erlitt und an den Folgen verstarb. (Wir berichteten)

Thüringen: SO lautet das Urteil

Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Totschlags an und forderte acht Jahre Haft. Allerdings fiel das Urteil anders aus. Wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag auf Nachfrage des MDR Thüringen mitteilte, wurde der Mann der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen.

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Es sei kein Tötungsvorsatz feststellbar gewesen, da der Angeklagte aus Thüringen „das Kind körperlich züchtigen“ und nicht umbringen wollte. (mbe)