Die Menschen in Thüringen müssen sich auf weitere Corona-Einschränkungen einstellen. Zumindest bis zum zweiten April. Denn obwohl die Ampel die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes durchsetzen konnte, gibt es im Freistaat – wie in anderen Bundesländern – erst einmal eine Übergangsreglung.
Eine entsprechende Verordnung wurde am Freitag durch Gesundheitsministerin Heike Werner unterzeichnet. Sie tritt offiziell am Samstag, den 19. März in Kraft. Darin finden sich zwar einige Lockerungen – Impfpass und Masken solltest du in Thüringen aber trotzdem vorerst nicht wegschmeißen.
Corona in Thüringen: Diese Regeln gelten weiterhin im Freistaat
Maskenpflicht
In den meisten medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Dialyseeinrichtungen, etc.) muss weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske getragen werden.
In Bus und Bahn reicht ab Samstag eine OP-Maske, genauso auch im Supermarkt oder etwa beim Friseur.
3G-Regel
Gilt weiterhin für Restaurants und Bars. Auch in Fitnessstudios, Schwimmbädern, Thermen und Saunen musst du weiterhin mindestens einen tagesaktuellen Test vorzeigen. Gleiches gilt bei öffentlichen Veranstaltungen
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2G-Regel
Bleibt für Clubs- und Diskotheken bestehen. Auch bei sexuellen Dienstleistungen jeder Art sowie etwa in Swingerclubs gilt weiter 2G.
Kontaktbeschränkungen
Fallen komplett weg – für alle, ob geimpft, genesen oder nicht.
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Eine Übersicht über die aktuelle Rechtsgrundlage findest du auf der Homepage des Thüringer Gesundheitsministeriums. (Hier geht’s weiter) (bp)