Warmer Geldregen für die Staatskasse von Thüringen! Der Freistaat durfte sich in diesem Jahr über rund 3,5 Millionen Euro freuen, die direkt in die Landeskasse geflossen sind.
Dabei handelt es sich aber nicht um Steuerabgaben der Menschen aus Thüringen – sondern um Erben von toten Bürgern.
Thüringen: Geldzuschuss in Millionenhöhe – das steckt dahinter
Der Freistaat hat in diesem Jahr soviel von Bürgern geerbt, wie seit drei Jahren nicht mehr. Über 3,4 Millionen Euro flossen bis Ende November in die Staatskasse, gab Heike Taubert, Finanzministerin von Thüringen, jetzt bekannt.
Bei den sogenannten Fiskalerbschaften handelt es sich um Vermögenswerte von Menschen, die keine Angehörigen haben. Sie umfassen Spar- und Kontoguthaben, aber auch Immobilien, Wohnungseinrichtungen, Schmuck, Fahrzeuge und sogar Geschäftsanteile an Unternehmen.
Auch Grundstücke oder Anteile von Flurstücken gehören zum Nachlass – im Vorjahr wurden dem Staat Thüringen 411 Grund- und Flurstücke vererbt, in diesem Jahr waren es 507.
Ein Teil der Erbschaften ist von größerem Wert – wie in diesem Jahr 800.000 Euro an Kontoguthaben aus nur neun Erbschaften – doch der Großteil der Nachlässe ist überschuldet. Auch Schulden erbt der Staat, wie Taubert erklärt.
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Thüringen springt jährlich etwa 700 bis 800 Mal als Erbe ein
Der Staat erbt die Schulden eines Toten, wenn verschuldete Nachlässe von Erben ausgeschlagen werden. Das bedeutet dann wiederum Ausgaben und Verwaltungsaufwand, weil diese abgewickelt und gegebenenfalls Nachlassforderungen anderer befriedigt werden müssen.
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Jährlich kommt Thüringen zwischen 700 bis 800 als Erbe zu Zug, gibt SPD-Politikerin Taubert an. (kv, dpa)