Schon bald will die Politik eine neue Corona-Regelung in Thüringen einführen. Sie betrifft die regelmäßigen Covid-Tests von Kindern.
An den Schulen in Thüringen führen die Schülerinnen und Schüler sie bereits regelmäßig durch. Jetzt soll das Testangebot auch auf die Kindergärten erweitert werden.
Corona in Thüringen: Auch Kita-Kinder sollen Tests ermöglicht werden
Kindergartenträger sollen dann mit Mitteln des Freistaats Kindern, die älter als drei Jahre sind, zweimal pro Woche ein Testangebot machen. Das Thüringer Kabinett hat dazu heute die Thüringer Verordnung zur Testangebotspflicht für Kinder in Kitas im Rahmen der Pandemiebekämpfung (ThürTest-KitaVO) beschlossen.
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Damit setzt die Politik einen entsprechender Kabinettsbeschluss zur Einführung von Corona-Tests für Kinder an Kindergärten und in der Kindertagespflege vom 23. November 2021 um.
Corona in Thüringen: Auch in Kitas soll getestet werden – das ist jetzt wichtig
Das heißt konkret:
- Kindergartenträger und Kindertagespflegepersonen müssen Kindern ab drei Jahren zweimal wöchentlich ein Testangebot machen
- Die Einrichtungen sollen das Angebot so schnell wie möglich umsetzen, spätestens jedoch ab 15. Januar 2022
- Für Durchführung und Beschaffung der Tests sind die Träger verantwortlich
- Die Träger können sich dabei kommunaler Hilfe oder der Hilfe eines zentralen Dienstleisters bedienen. Welche Art der Tests angewandt wird, ist ebenfalls in dieser Zuständigkeit festzulegen
Auch PCR-Pooltests sind da, wo ihre Durchführung möglich ist, von der Verordnung erfasst. Der Freistaat erstattet den Trägern die Kosten durch eine Pauschale entsprechend der Zahl der betreuten Kinder.
Corona in Thüringen: Politiker übt scharfe Kritik gegen bisheriges Vorgehen
Aus der Politik kam Zustimmung für die Tests in den Kitas. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Tischner, kritisiert allerdings das bisherige Vorgehen der Regierung: „Rot-Rot-Grün hat beim Testen an den Kindergärten schon zu viel wertvolle Zeit verloren. Die geplante Beschaffung durch die Träger wird jetzt zu weiteren Verzögerungen führen.“
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Die Landesregierung müsse von ihren Plänen abrücken und die Tests zentral beschaffen, ansonsten würden die Kita-Träger allein gelassen. „Rot-Rot-Grün hatte versprochen, alles zu tun, um die Bildungseinrichtungen so sicher wie möglich zu machen“, sagt Tischner.
Corona in Thüringen: Bis zu diesem Datum gilt die neue Test-Verordnung
Die Gültigkeit der ThürTest-KitaVO, die schnellstmöglich verkündet werden und in Kraft treten soll, ist gebunden an die Feststellung einer konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 in Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 IfSG.
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Läuft diese Feststellung aus, tritt auch die Verordnung außer Kraft, nach aktueller Fassung jedoch spätestens zum 24. Februar 2022.