Menschen in Thüringen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind, werden bald mehr Einschränkungen hinnehmen müssen als bisher.
Die Landesregierung plant wegen der dramatischen Infektionslage eine Ausweitung des 2G-Prinzips. Das hat auch Folgen für Beschäftigte in Thüringen. Alles Wichtige erfährst du hier.
2G in Thüringen: Diese Regeln sollen kommen
Thüringer, die nicht genesen und auch nicht geimpft sind, sollen künftig mehr Zutrittsbeschränkungen hinnehmen müssen als bisher. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) kündigte eine 2G-Pflicht unter anderem für Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Beherbergungsbetriebe an.
„Wir wollen die 2G-Regelungen ausweiten“, sagte Werner der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Nach derzeitigem Stand könne aber das 2G- und 3G-Plus-Modell für Messen und Veranstaltungen weiter bestehen bleiben, wie Werner sagte. Über die Details wolle man sich am Dienstag im Kabinett austauschen.
2G in Thüringen: Unterschied zu 3G Plus
Beim 2G-Prinzip haben nur noch geimpfte und von Covid-19 genesene Menschen Zutritt zu bestimmten Bereichen. 3G Plus in Thüringen heißt, dass auch Ungeimpfte Zutritt haben können, sofern sie einen PCR-Test oder einen PCR-ähnlichen Test vorweisen können. Diese Hürde gilt als relativ hoch, weil solche Tests deutlich teurer sind als die üblichen Antigen-Schnelltests. Sie sind aber auch genauer.
Werner sagte, 2G als Pflicht sei bislang unter anderem in folgenden Bereichen geplant:
- in der Gastronomie, also Bars, Restaurants oder Kneipen
- im Freizeitbereich, also zum Beispiel in Schwimmhallen oder Saunen
- in Beherbergungsbetrieben
Ausgenommen von 2G sein sollen unter anderem:
- der Einzelhandel
- körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Kosmetik
- Bildungseinrichtungen
- der Öffentliche Personennahverkehr
- Sozial- und Gesundheitseinrichtungen oder Beratungsstellen
Eine Entscheidung über die genaue Ausgestaltung der Regeln will das Kabinett nach Beratungen am Dienstag treffen. Die entsprechende Verordnung soll dann im Laufe der Woche auf den Weg gebracht werden. Werner kündigte an, dass die Ausweitung der 2G-Pflicht schon vorher in den Kommunen umgesetzt werden soll. Dafür bereite ihr Ministerium gerade eine Allgemeinverfügung vor.
2G in Thüringen: „Zügige Einführung“ gewünscht
In einem Papier aus Regierungskreisen, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, Ziel sei, „eine Entscheidung der kommenden Kabinettssitzung unmittelbar wirksam werden zu lassen, also nicht auf den Abschluss des Verordnungsverfahrens zu warten“. Es gehe um eine „zügige Einführung von 2G-Regelungen“ – und damit in vielen Bereichen Zugang nur noch für Geimpfte und Genesene.
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Dass die 2G-Pflicht nicht im Einzelhandel gelten soll, begründete die Ministerin damit, dass dieser Bereich auch zur Daseinsvorsorge zähle. Außerdem solle es im Einzelhandel weitere Infektionsschutzmaßnahmen wie Abstandsgebot und Hygieneregeln geben. „Die Menschen halten sich nur für eine begrenzte Zeit im Einzelhandel auf“, sagte Werner.
2G in Thüringen: Auch für Beschäftige soll es strenge Regeln geben
Dort, wo eine 2G-Pflicht eingeführt wird, soll es den Plänen zufolge auch für die Beschäftigten strenge Regeln geben. Es würde laut Werner nach jetzigem Stand bedeuten, dass ungeimpfte Beschäftigte mit Kundenkontakt einen PCR-Test haben und eine FFP2-Maske tragen müssen.
Für Pflegeeinrichtungen plant die Landesregierung strengere Test-Regeln. „Die Ungeimpften sollen täglich getestet werden“, sagte Werner. „Ich würden den Einrichtungen trotzdem empfehlen, dort, wo es geht, auch die Geimpften und Genesenen regelmäßig zu testen.“ Für eine Testpflicht für Geimpfte fehle es bisher aber an einer bundesrechtlichen Grundlage. (dpa)