Wen man auch fragt: So ziemlich jeder beteuert, dass ihn die neue Regelung überrascht hatte. Am Mittwoch erfahren die Hochschulen in Thüringen, dass sie für ihre Studenten kostenlose Corona-Schnelltests zur Verfügung stellen sollen. Ebenfalls am Mittwoch informierte dann das Wissenschaftsministerium über die neue Regel.
An sich erstmal super Neuigkeiten für die Studenten in Thüringen. Die Sache hat aber einen Haken.
Thüringen: Auch das Wissenschaftsministerium wurde von der Regel überrascht
Nach Angaben von Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) war auch das Ministerium von der geänderten Rechtslage überrascht worden. Das Bundesarbeitsministerium habe nun bestätigt, dass staatliche Arbeitsschutzvorschriften wie die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes auch auf Versicherte anzuwenden seien, wenn sie keine Beschäftigten sind. Das treffe somit auch auf Studierende zu.
Man habe es für notwendig gehalten, die Hochschulen schnell zu informieren. Dass das vor Ort hier und da zu Irritationen geführt habe, sei bedauerlich, aber nicht vermeidbar gewesen. „Natürlich ist klar, dass es etwas Vorbereitungszeit braucht, um die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen.“
Das ist der Haken an den kostenlosen Schnelltests
Aber hier kommt der Haken bei den kostenlosen Tests: Die Zertifikate von den Hochschulen könnten von Ungeimpften nicht als Testnachweis genutzt werden, um zum Beispiel in Cafés zu gelangen, die Besucher nach der 3G-Regel einlassen, machte ein Sprecher zudem klar. Sie seien nur dazu da, um Zugang zu Vorlesungen, Prüfungen und ähnlichen Veranstaltungen zu bekommen. Grund dafür seien die Regelungen in der aktuellen Thüringer Corona-Verordnung. Diese sehe vor, dass die Gültigkeit dieser Testzertifikate auf den Hochschulbereich beschränkt bleibe.
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Kritik an der Regelung von der CDU
„Mit welchem Grund schützt ein Test 500 Studenten in einem Hörsaal, aber nicht zehn junge Leute in einer Kneipe?“, kritisierte der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Mario Voigt. Natürlich müssten die Tests auch abseits der Hochschule gelten, wenn sie nicht älter als 24 Stunden seien, forderte er.
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Nichtsdestoweniger müssen die Hochschulen im Freistaat jetzt erstmal viele Selbsttests zusammenkratzen. Ganz abgesehen vom ganzen personellen und organisatorischen Aufwand. (dpa, bp)