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Thüringen: Nach Tankstellen-Mord in Idar-Oberstein – Innenminister fordert nun DAS: „Es ist unerträglich“

Thüringen: Nach Tankstellen-Mord in Idar-Oberstein – Innenminister fordert nun DAS: „Es ist unerträglich“

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Thüringen: Nach der blutigen Tat in Idar-Oberstein fordert Thüringens Innenminister Georg Maier Konsequenzen. (Archivbild) Foto: IMAGO / photothek

Es war eine schreckliche Tat, die Schlagzeilen in ganz Deutschland – und auch in Thüringen – machte. In Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz) wurde ein Tankstellen-Mitarbeiter (20) ermordet. Ein 49-Jähriger soll ihm in den Kopf geschossen haben.

Reaktionen auf die blutige Tat kommen jetzt auch aus Thüringen. Innenminister Georg Maier hat gefordert, härter durchzugreifen – und zwar vor allem in Messengerdiensten.

Thüringen: Das Opfer hat den Täter mehrmals auf die Maskenpflicht hingewiesen

Der Tankstellenmitarbeiter hatte den Mann mehrmals auf die coronabedingte Maskenpflicht hingewiesen. Danach soll ihm der 49-Jährige in den Kopf geschossen haben. Er hat die Tat mittlerweile gestanden und sitzt wegen Mordverdachts in U-Haft.

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Das ist Telegram:

  • Der Messenger ist seit 2013 auf dem Markt
  • Die App inszeniert sich als sicherer Messenger, wird teilweise aber von Experten wie Edwartd Snowden kritisch gesehen
  • aktuell hat Telegram etwa 200 Millionen Nutzer

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„Idar-Oberstein macht wieder einmal deutlich, wie aus Hass und Hetze tödliche Gewalt werden kann“, sagte Maier er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch).

Maier: Das ist jetzt „dringend erforderlich“

Eine zentrale Rolle spielten dabei Messengerdienste wie Telegram. Es sei deshalb „dringend erforderlich, dass diese Dienste in den Geltungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetz einbezogen werden“.

„Es ist unerträglich, wie nach dem Mordanschlag in Idar-Oberstein das Opfer von Querdenkern und Rechtsextremen auf Telegram verhöhnt wird“, sagte Maier weiter. Die Betreiber des Dienstes müssten dem schnellstmöglich ein Ende bereiten.

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Nach dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz müssen Betreiber mutmaßlich strafbare Inhalte löschen und an das Bundeskriminalamt melden. (dpa, bp)