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Corona in Thüringen: Schule geht bald wieder los – diese Regeln gelten! „Ab Klasse 5 tragen alle eine Maske“

Corona in Thüringen: Schule geht bald wieder los – diese Regeln gelten! „Ab Klasse 5 tragen alle eine Maske“

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Foto: IMAGO / Laci Perenyi

Nach den Sommerferien geht die Schule in Thüringen wieder los. Und das soll trotz Corona so normal wie eben möglich geschehen.

Leere Klassenräume, verlorene Schüler, die gar nicht mehr mitmachen, wochenlang Unterricht per Videokonferenz – damit soll Schluss sein, wenn am Montag das neue Schuljahr in Thüringen beginnt.

Corona in Thüringen: Schulstart in einer Woche – diese Regeln gelten

„Dieses Schuljahr ist ein Präsenzschuljahr“, sagte Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) der Deutschen Presse-Agentur. Und: „Wir wollen die Schulen offen lassen.“ Vom Bildungsministerium werde es aus heutiger Sicht keine Anordnung geben, Schulen zu schließen, betonte Holter.

Es könne aber sein, dass ein Gesundheitsamt nach einem Infektionsausbruch in einer Schule zu einer anderen Entscheidung komme. Das sei dann aber keine Entscheidung des Bildungsministeriums. „Denkbar sind nur Einzelfälle beim Ausbruch von Infektionen in der Einrichtung“, sagte Holter.

Er sei überzeugt, dass Schulen mit den neuen, geplanten Corona-Maßnahmen Unterricht organisieren könnten. Die wichtigsten geplanten Regeln sind schon bekannt.

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Ein Überblick: Wer geht in die Schule?

„Alle nehmen am Präsenzunterricht teil“, sagte Holter. Nur in Einzelfällen soll es die Möglichkeit der Befreiung vom Schulbesuch geben – etwa für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen. Wenn es in der Familie Menschen mit Vorerkrankungen gibt, sollen ebenfalls Härtefallentscheidungen möglich sein.

Wie wird zum Schulstart ab Montag getestet?

In den ersten 14 Schultagen soll es eine Testpflicht für alle geben, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Schüler können sich in der Schule testen lassen. Nehmen Kinder, die nicht in den vergangenen sechs Monaten Corona hatten, ungeimpft oder ungetestet am Unterricht teil, soll den Eltern ein Bußgeld drohen, dessen Höhe noch nicht feststeht. Diese Schüler sollen zudem möglichst in separaten Lerngruppen unterrichtet werden, sofern die Schulen Räume und Personal dafür organisieren können.

Wie geht es nach den ersten beiden Wochen weiter?

Dann soll ein abgestuftes Testsystem greifen, das sich an den Warnstufen orientiert. In der Basisstufe, also bei niedriger Inzidenz und niedriger Krankenhausbelegung, soll es an den Schulen gar keine Tests mehr geben. Ab der Warnstufe eins soll es ein Testangebot für die Schüler geben – zwei Mal wöchentlich.

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Auch in der Warnstufe zwei gibt es das Testangebot. Schüler, die sich dann nicht testen lassen wollen, sollen wieder in separaten Lerngruppen unterrichtet werden. So soll das nach Angaben Holters noch bis zu den Herbstferien gelten. Danach sollen bei Warnstufe zwei nur noch die Ungetesteten der Klassenstufen eins bis sechs in Extralerngruppen gehen müssen. Das Ministerium geht davon aus, dass bis zu den Herbstferien noch nicht alle Schüler ab zwölf Jahren bereits die Möglichkeit hatten, sich vollständig impfen zu lassen. Für Kinder unter zwölf gibt es noch gar keinen zugelassenen Impfstoff.

In der höchsten Warnstufe drei gibt es dann wieder eine Testpflicht wie in den ersten beiden Schulwochen.

Müssen die Schüler eine Maske tragen?

Ja, aber nicht immer überall. „Ab Klasse fünf aufwärts tragen alle in den ersten 14 Tagen im Unterricht eine Maske“, sagte Holter. Grundschüler sind von dieser Pflicht ausgenommen. Im Schulgebäude etwa in den Gängen oder in den Pausen sollen alle Schüler eine Maske tragen – unabhängig von der jeweils geltenden Warnstufe. In der Basisstufe soll es keine Maskenpflicht im Unterricht mehr geben. Sie soll aber abgestuft in höheren Warnstufen wieder eingeführt werden.

Was passiert, wenn Schülerinnen oder Schüler positiv getestet werden?

Dann müsse das örtliche Gesundheitsamt festlegen, wer in Quarantäne gehe, sagte Holter. „Ich bin der Auffassung, dass nicht die ganze Klasse in Quarantäne gehen muss, sondern nur diejenigen, die sich im unmittelbaren Umfeld der Schülerin, des Schülers befinden“, sagte der Minister. Das entscheide aber nicht das Bildungsministerium. (dpa)