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AfD Thüringen: Polizeiführung schickt brisanten Brief an alle Polizisten

AfD Thüringen: Polizeiführung schickt brisanten Brief an alle Polizisten

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AfD Thüringen: Darf ein Polizist Mitglied einer Partei sein, die vom Verfassungsschutz als „erwiesen extremistisch“ eingestuft wird? (Symbolfoto) Foto: IMAGO / Karina Hessland

Die AfD Thüringen wird seit Anfang des Jahres vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft. Das könnte Konsequenten für die Polizeibeamten im Freistaat haben.

Jetzt ist ein brisantes Dokument aufgetaucht, das an mehrere tausend Polizisten geschickt wurde.

Es handelt sich um ein internes Schreiben der Polizei.

AfD Thüringen: Brisantes Dokument geht an über 6.000 Polizeibeamte in Thüringen

Verfasst hatte den Brief der Vize-Chef der Landespolizeidirektion Thomas Quittenbaum. Er ist momentan der ranghöchste Beamte im Freistaat. Chefsache also – es geht schließlich um eine heikle Angelegenheit.

Das Problem: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als „erwiesen extremistisch“ eingestuft. In ihr seien Bestrebungen erkennbar, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden so die Behörde.

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Das ist die AfD-Thüringen:

  • Landesverband der Partei Alternative für Deutschland in Thüringen
  • Vorsitzende Stefan Möller und Björn Höcke
  • 2014 trat die Partei zum ersten Mal zur Landtagswahl an und zog in den Thüringer Landtag ein
  • Mit 22 Sitzen ist die AfD momentan zweitstärkste Kraft im Thüringer Landtag
  • Im März 2021 wurde die AfD Thüringen vom Amt für Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextrem“ eingestuft

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Die Polizisten haben aber die Aufgabe genau diese freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Ein potentieller Interessenkonflikt also.

Und das wirft die Frage auf: Darf ein Polizist Mitglied einer Organisation sein, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird?

Internes Dokument ist 30 Seiten lang

Die Chefetage der Polizei sah sich gezwungen zu handeln. Das interne Papier liegt MDR-Thüringen vor und ist stolze 30 Seiten lang.

Darin werden die Polizisten zunächst an ihre Pflicht erinnert, der Verfassung treu zu bleiben. So weit, so unspektakulär. Heikler wird es dann in der Frage der Parteimitgliedschaft in der AfD. Hier wird der Text etwas schwammig. Es wird davon gesprochen, dass Einzelfälle geprüft werden könnten. Es seien dann aber auch weitere Kriterien beziehungsweise Anhaltspunkte zu prüfen.

Welche das sind, lässt das Papier offen.

Mögliche Konsequenzen für Polizisten

Heißt: Im Einzelfall könnte auf die Polizisten auch ein Disziplinarverfahren kommen. Bisher scheint es aber nicht so, dass eine reine Mitgliedschaft bei der AfD für die Polizisten Konsequenzen nach sich zieht.

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Auf Anfrage des MDR sagte die Polizei in Thüringen, dass nicht aktiv überprüft werde, ob ein Polizist Mitglied in der AfD ist. Wer also ein einfaches Mitglied in der Partei ist und nicht durch irgendwelche Aktionen auf sich aufmerksam macht, dürfte wohl kaum etwas zu befürchten haben. (bp)