Der Verfassungsschutz schaut jetzt bei der AfD Thüringen genauer hin!
Der Thüringer Verfassungsschutz soll, so berichten es die Medien, die AfD Thüringen als extremistisch eingestuft haben und nun beobachten.
AfD Thüringen: Landesverfassungsschutz schaltet sich ein!
Es lägen seitens der AfD „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ vor, heißt es in einer Vorlage, die am Dienstag nach Teilnehmerangaben in einer Sitzung im Thüringer Kabinett besprochen wurde.
Die Einstufung des Landesverbandes durch den Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten sei bereits Mitte März formal in Kraft gesetzt worden.
Stephan Brandner ist sauer über die Unterstellung
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland und Thüringer Bundestagsabgeordneter, erklärt, dass es sich ganz offensichtlich um ein durchschaubares Wahlkampfmanöver eines SPD-Kandidaten, der ganz nebenbei Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes ist, handelt und nicht im Geringsten etwas mit extremistischen Bestrebungen der AfD in Thüringen zu tun habe.
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„Es ist ein Unding und einer Demokratie mehr als unwürdig, dass ein Behördenleiter, der zunächst in der FDP, dann in der CDU war und nun in der SPD ist, sein Amt schamlos ausnutzt, um Parteipolitik zu betreiben und sich selbst ein Mandat im Bundestag zu sichern, was nach bisherigen Prognosen sicher an die AfD gehen würde. Die AfD setzt sich als einzige politische Kraft in Thüringen und in ganz Deutschland für Demokratie, Grundrechte, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit ein. Sie ist weder extremistisch, noch verfassungsfeindlich – ganz im Gegenteil“, so Stephan Brandner wörtlich.
In Thüringen soll am 26. September ein neuer Landtag gewählt werden, zuvor muss sich aber das Parlament noch auflösen.
AfD Thüringen: Björn Höcke als Rechtsextremist bezeichnet
Björn Höcke war Gründer des später als rechtsextrem eingestuften „Flügels“ der AfD. Der Bundesverfassungsschutzchef Thomas Haldenwang bezeichnete Höcke als Rechtsextremisten. Inzwischen ist der „Flügel“ formal aufgelöst.
Der Landesverfassungsschutz hat die Thüringer AfD schon länger auf dem Schirm. Bereits im März 2020 stufte die Behörde den gesamten Landesverband als Verdachtsfall ein.
Auch in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden die jeweiligen Landesverbände der AfD inzwischen als Verdachtsfall eingestuft. Das bedeutet, dass auch hier nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden dürfen, beispielsweise Observation oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute. Das sind Informanten aus einem bestimmten Milieu.
Verdachtsfall gibt es nicht in allen Bundesländern
Die Kategorie Verdachtsfall kennen aber nicht alle Bundesländer. In Bayern wird sie beispielsweise nicht verwendet. Die Landesämter für Verfassungsschutz arbeiten auf Grundlage von Landesgesetzen und können auch intern andere Regelungen getroffen haben. So führen etwa einige Länder auch Gruppierungen, die als „Verdachtsfall“ eingestuft werden, in ihren Jahresberichten auf, andere nicht.
Auf Bundesebene darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Die AfD hatte sich noch vor einer möglichen Einstufung als Verdachtsfall vorsorglich an das Gericht gewandt, um diese zu verhindern. (red)