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Corona in Thüringen: Neue Verordnung in Kraft – DAS gilt ab sofort!

Corona in Thüringen: Neue Verordnung in Kraft – DAS gilt ab sofort!

Corona-Thüringen
In Thüringen tritt am Sonntag eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Foto: IMAGO / Steve Bauerschmidt

Erfurt. 

Nach langen Diskussionen um Lockerungen im Corona-Lockdown hat Thüringen jetzt eine neue Verordnung. Sie gilt seit Sonntag und sieht kleinere Lockerungen vor.

Corona: Neue Corona-Verordnung in Kraft getreten

Die neue Thüringer Corona-Verordnung sieht unter anderem Änderungen bei den Kontaktbeschränkungen im Lockdown vor. Zwar bleibt es grundsätzlich dabei, dass sich ein Haushalt nur mit einer weiteren haushaltsfremden Person treffen darf. Allerdings gelten nun auch getrennt lebende Ehepartner oder Lebensgefährten als ein Haushalt. Außerdem werden Kinder bis einschließlich 13 Jahren nicht mitgezählt – bisher lag die Grenze bei drei Jahren.

Mit der neuen Verordnung sind auch kleinere Öffnungen etwa im Bereich der körpernahen Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Auch Buchläden, Bibliotheken und Anbieter von Kinderschuhen können dann ab Montag wieder öffnen.

Corona in Thüringen: Diese Regeln gelten ab sofort

Kontaktbeschränkungen: Weiterhin dürfen sich die Thüringer nicht einfach so mit vielen weiteren Menschen treffen. Grundsätzlich gilt, dass sich Menschen eines Haushaltes nur mit einer weiteren haushaltsfremden Person treffen dürfen.

Neu ist, dass Kinder bis einschließlich 13 Jahren nicht mehr mitgezählt werden. Zuvor hatte die Altersgrenze bei drei Jahren gelegen. Auch getrennt lebende Ehepartner oder Lebensgefährten gelten künftig als ein Haushalt.

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Geschäfte: Die meisten Läden müssen weiterhin geschlossen bleiben. Aber es gibt Ausnahmen: Buchhandlungen und Anbieter von Kinderschuhen dürfen ihre Pforten ab Montag wieder öffnen. Die Zahl der Kunden im Geschäft ist aber begrenzt.

Außerdem sieht die Verordnung Möglichkeiten für Experimente vor: Wo die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche liegt, kann von den Corona-Regeln abgewichen werden. So können auch Ladenöffnungen möglich werden. Voraussetzung ist aber die Zustimmung des Thüringer Gesundheitsministeriums. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte muss einbezogen werden.

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Bibliotheken und Archive: Wenn die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist, können Bibliotheken und Archive wieder Besucher empfangen. Allerdings darf sich nur ein Besucher pro zehn Quadratmeter durch Akten und Bücher graben.

Flugschulen: Fahrschulen dürfen schon länger wieder Unterricht anbieten. Nun sollen auch die Flugschulen wieder öffnen dürfen.

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Solarien und Kosmetik: Nicht nur Friseure können ihre Dienstleistungen wieder anbieten, sondern ab Montag auch Nagel- oder Kosmetikstudios. Auch der Gang ins Solarium soll wieder möglich sein. Generell soll dabei aber eine Maske zum Schutz vor einer Corona-Infektion getragen werden. Ist dies nicht möglich, muss ein negatives Testergebnis vorgezeigt werden – hier reicht laut Gesundheitsministerium das Ergebnis eines Selbsttests, der mittlerweile auch in Drogerien oder Supermärkten angeboten wird. Bei der Kosmetik wird es wohl in den meisten Fällen auf einen nötigen Schnelltest hinauslaufen. Selbsttests müssen dabei vor Ort unter Beobachtung des Personals durchgeführt werden.

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Baumärkte: Die Thüringer CDU-Fraktion hatte lange für eine Öffnung der Baumärkte getrommelt. Die kommt nun nicht, dafür werden aber Click & Meet Einkäufe möglich. Kunden müssen dafür einen Termin per Telefon oder online vereinbaren und können dann shoppen. Allerdings dürfen dann pro Termin nur Angehörige eines gemeinsamen Haushalts in den Baumarkt. Und die Zahl der Kunden ist generell begrenzt: Auf 40 Quadratmeter Fläche soll nicht mehr als ein Kunde kommen. Die Baumärkte müssen zudem die Kontakte ihrer Kunden erfassen.

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Reisen: Für Reisewillige, die Ausflüge ins Ausland planen, bleiben die Regeln streng. Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Thüringen einreist, muss nun nur noch zehn statt 14 Tage in Quarantäne. Auch kann die Zeit mit einem negativen Corona-Test verkürzt werden. Den darf man aber erst fünf Tage nach der Einreise machen.

Zwei Wochen Quarantäne gelten für Menschen, die in einem sogenannten Virusvariantengebiet waren – also eine Region, wo Mutanten des Coronavirus um sich greifen. (dpa)