Gera.
Es begann mit dem Angebot für sexuelle Handlungen bezahlt zu werden und mündete nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Gera in einen Mord: Zwei junge Männer aus Altenburg in Thüringen müssen sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Gera verantworten, weil sie den brutalen Erstickungstod eines Mannes vor gut einem Jahr zu verantworten haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft aus Thüringen wirft den 19 und 23 Jahre alten angeklagten Deutschen vor, „gemeinsam einen Menschen heimtückisch ermordet zu haben“.
Die Einstufung als Mord sei damit begründet, dass sie die Arg- und Wehrlosigkeit ihres Opfers ausgenutzt hätten.
Die Anklageschrift enthüllt den grausamen Tod des Mannes
Sie waren laut Anklage in die Wohnung des Mannes eingedrungen, der im gleichen Haus wie einer der Angeklagten wohnte, um ihm einen Denkzettel für seine Anmache zu verpassen. Dort soll der Jüngere laut Anklage unvermittelt und ohne Vorwarnung mit einem mitgebrachten Messer auf das Opfer losgegangen sein und mehrfach in Richtung von dessen Hals gestochen haben.
Nachdem das Messer abgebrochen war, sollen beide Angeklagte äußerst brutal gegen den Kopf und den gesamten Oberkörpers des Mannes geschlagen und getreten haben. Schließlich habe der 19-Jährige noch versucht, mit einem in der Wohnung gefundenen Messer die Kehle des Mannes durchzuschneiden.
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Angreifer brachen ihrem Opfer das Genick
Die Angreifer brachen dem Opfer mehrere Knochen und Rippen, sowie einen Halswirbel, der eine Atemlähmung auslöste. Dies sei für beide Angeklagten vorhersehbar gewesen, so die Staatsanwaltschaft.
Der jüngere der beiden Angeklagten soll dabei mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt, der Ältere den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Angeklagte haben zum Auftakt geschwiegen
Beide Angeklagte schwiegen zum Auftakt des Prozesses. Ihre Verteidiger kündigten jedoch an, dass beide sich am nächsten Verhandlungstag (23. März) äußern würden.
Für den Prozess sind zunächst vier weitere Verhandlungstage bis zum 29. April angesetzt. Der Prozess war am 26.11.20 schon einmal gestartet. Wegen Krankheit des Verteidigers musste die Hauptverhandlung nun jedoch erneut beginnen. (fb/dpa)