A4/Gera.
Ein Mann hatte sich mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd auf der A4 geliefert – über 100 Kilometer lang. Jetzt wurde er vor dem Landgericht Gera verurteilt. Die Überraschung: Er darf seinen Führerschein wohl behalten.
A4: Mann rast Polizei davon – 100 Kilometer lang
Anfang 2017 hat sich der heute 37-Jähriger mit der Polizei auf der A4 eine wilde Verfolgungsjagd quer durch Thüringen geliefert. Der Mann aus Brandenburg hatte sich auf der Autobahn zunächst einer Kontrolle entzogen und war davon gerast.
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Während der Flucht Autos hatte er mehrmals gefährlich mehrere Autos überholt, zwei Streifenwagen gerammt und eine Tunnelschranke im Lobdeburgtunnel bei Jena durchbrochen. Er soll außerdem versucht haben, Polizeiwagen abzudrängen.
Verletzt wurde bei der Verfolgungsjagd zum Glück niemand, doch es entstand ein Schaden von mehreren Tausend Euro.
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Am Mittwoch musste sich der angeklagte Raser vor dem Landgericht Gera verwantworten. Er wurde gleich in mehreren Fällen schuldig gesprochen:
- vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs
- Widerstand gegen die Polizei
- Urkundenfälschung
- unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
- Verstoß gegen Versicherungspflicht
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Mann darf Führerschein behalten, aber…
Die Tat hatte der Angeklagte vor Gericht eingeräumt und mit seiner damaligen Lebenssituation begründet: „Ich war auf der Flucht, habe damals im Auto gelebt.“ Zuvor hätte er nicht nur seine Partnerin, sondern auch seine Arbeit verloren.
Das Gericht verurteilte den vorbestraften Brandenburger zu einem Jahr und 5 Monaten Haft – die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Seinen Führerschein darf der 37-Jährige vorerst behalten, lediglich ein Monat Fahrverbot kommen auf ihn zu. (fno/dpa)