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Thüringer Rasseliste ist jetzt abgeschafft

Thüringer Rasseliste ist jetzt abgeschafft

Hund
Foto: dpa
  • Thüringen Rasseliste seit Mittwoch abgeschafft
  • Novelliertes Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft
  • Neue Handhabe für Behörden und Gemeinden

Seit Mittwoch ist das novellierte Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft. Wie aus einer Mitteilung der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag hervorgeht, werden nun Hunde nicht mehr nach ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, sondern nach ihrem Verhalten als gefährlich einstuft.

Rasseliste in Thüringen abgeschafft

Nach dem Ende Januar im Landtag verabschiedeten Gesetz ist damit ist sogenannte Rasseliste abgeschafft, die in Thüringen jahrelang kontrovers diskutiert worden war. Sie habe sich als nicht hilfreich erwiesen, um die Gefährlichkeit eines Hundes abschätzen zu können, hieß es übereinstimmend aus allen Landtags-Fraktionen. Von nun an sei es an den Thüringer Hundehaltern, ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft nachzukommen, hieß es von der Thüringer SPD.

Sind Kampfhunde per se gefährlich?

Reaktion auf tödlichen Beißattacke durch Hunde

Die Rasseliste war in Thüringen 2011 eingeführt worden. Dies war auch eine Reaktion darauf, dass es ein Jahr zuvor zu einer tödlichen Beißattacke durch Hunde gekommen war: Vier Staffordshire-Mixbull-Terrier hatten damals ein dreijähriges Mädchen in Oldisleben (Kyffhäuserkreis) totgebissen. Die Großmutter des Kindes, die ihrer Enkelin zu Hilfe kam, war bei der Attacke schwer verletzt worden.

Staffordshire, Bullterrier und Pitbull auf Liste

Zuletzt standen noch die Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier auf der Liste. Bislang galt: Wer einen solchen Hund halten wollte, brauchte eine Erlaubnis. Um diese zu bekommen, musste er einen Sachkundenachweis vorlegen.

Sachkundenachweis bei auffällig gewordenen Hunden

Nach dem Wegfall der Rasseliste müssen Hundehalter in Zukunft nur dann einen Sachkundenachweis vorlegen, wenn ihre Hunde zuvor auffällig geworden sind. „Wenn ein Hund beißt, muss gehandelt werden, dann ist das nicht in Ordnung“, sagte etwa die SPD-Abgeordnete Birgit Pelke.

Ausreichend Möglichkeiten für Behörden, um zu handeln

Andere Abgeordnete von Rot-Rot-Grün verwiesen zudem darauf, dass es auch andere Auffälligkeiten im Verhalten der Tiere gebe, die darauf schließen ließen, dass ein bestimmter Hund ungewöhnlich aggressiv sei. Dann müssten die Behörden handeln und zum Beispiel einen Wesenstest bei dem Hund und das Vorlegen eines Sachkundenachweises des Halters verlangen. Die Linke-Abgeordnete Sabine Berninger erklärte, es gebe also für die zuständigen Behörden auch in Zukunft ausreichend Möglichkeiten, bei gefährlichen Hunden präventiv zu handeln.

Gemeinden können die Hundesteuer ermäßigen

Die neue gesetzliche Regelung sieht zudem vor, dass Gemeinden solchen Hundebesitzern die Hundesteuer ermäßigen können, die einen Sachkundenachweis zum Umgang mit ihrem Tier vorlegen.