- Tödlicher Streit um ausstehende Mietzahlungen in Wolkramshausen
- Landgericht Mühlhausen mit Messerattacke monatelang beschäftigt
- Urteil jetzt gesprochen: kein lebenslänglich
Weil er seinen Vermieter erstochen und dessen Frau lebensbedrohlich verletzt hat, soll ein Mann aus Wolkramshausen (Kreis Nordhausen) für neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Mühlhausen sprach den Mann am Donnerstag des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Richter ordneten zudem eine Unterbringung des zum Tatzeitpunkt schwer alkoholisierten Mannes in einer Entzugsklinik an, wie eine Sprecherin am Donnerstag nach der Urteilsverkündung sagte. Damit endete ein monatelanger Prozess um einen Mietstreit, der an einem Septembermorgen 2016 eskalierte.
So verlief die Marathon-Verhandlung:
Mann stach auf Vermieter in Wolkramshausen ein
An jenem Tag war es in der Wohnung des Angeklagten zu einer Auseinandersetzung wegen zweier offener Monatsmieten gekommen. Der 42 Jahre alte Vermieter war an dem Tag in dessen Wohnung gekommen – unerlaubt, wie das Gericht im Laufe der Verhandlung betonte. Er schlug mit einem Bolzenschneider auf eine Anrichte ein. Daraufhin griff der Angeklagte, bei dem rund 2,4 Promille Alkohol zum Tatzeitpunkt festgestellt wurden, zum Messer und stach auf den Vermieter und dessen Frau ein. Der Mann wurde mit zwei Messerstichen getötet, die Frau lebensgefährlich verletzt.
Er habe aus Wut, Zorn und Ärger töten wollen
Den Tod des Vermieters hat der 38-Jährige nach Gerichtsauffassung nicht nur billigend in Kauf genommen. Er habe ihn aus Wut, Zorn und Ärger über das Vorgeschehen töten wollen. Dafür spreche, dass er das Messer bis zum Anschlag geführt habe.
Gericht in Mühlhausen berücksichtig erhebliche Alkoholisierung
Das Gericht berücksichtigte bei seinem Urteil die Gesamtumstände und auch die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte elfeinhalb Jahre Gefängnis und die Unterbringung im Maßregelvollzug gefordert, die Verteidigung siebeneinhalb Jahre.
Das waren die Bilder vom Tatort:
Es wurde auf lebenslange Haft plädiert
Die beiden Nebenkläger, die die Interessen der Witwe, der Mutter und der Schwester des Todesopfers vertraten, hatten auf lebenslange Haft plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.