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FAQ: Noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ihr wollt lieber per Briefwahl wählen?

FAQ: Noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ihr wollt lieber per Briefwahl wählen?

Wahlbenachrichtigung
Foto: Ingo Wagner / dpa
  • Was tun, wenn bis Donnerstagabend noch keine Wahlbenachrichtigung eingegangen ist?
  • Landeswahlleiter informiert auf Homepage über Wissenswertes zur Bundestagswahl am 24. September
  • Über Internetseite können auch Briefwahlunterlagen angefordert werden

„Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens sollte seine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhalten haben“, informierte der Landeswahlleiter Günter Krombholz in einer Mitteilung. Ist die Wahlbenachrichtigung bis Donnerstagabend, den 31. August, noch nicht eingetroffen, sollten die Bürger bei der Gemeindeverwaltung des angegebenen Hauptwohnsitzes nachfragen. So kann nachgeprüft werden, ob der Wähler im zugehörigen Wählerverzeichnis eingetragen ist und warum gegebenfalls die Wahlbenachrichtigung noch nicht zugestellt wurde.

Eintragung in Wählerverzeichnis

Wer nicht im Verzeichnis eingetragen ist, dem empfiehlt Wahlleiter Krombholz , bis spätestens zum 3. September einen schriftlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Für Auslandsdeutsche endet ebenfalls am 3. September die Frist, sich im Ausland für die Wahl in Deutschland anzumelden.

Wer lieber bequem per Briefwahl an der Wahl des neuen Bundestages teilnehmen möchte, der kann die Anmeldeinformationen sowie weitere Hinweise auf der Homepage wahlen.thueringen.de entnehmen. „Hat die für den Wahlberechtigten zuständige Gemeindebehörde die Verbindung zur Internetseite des Landeswahlleiters hergestellt, können Wahlberechtigte den Vordruck zur Beantragung des Wahlscheines nutzen und ihren Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen über Internet beantragen“, informiert Landeswahlleiter Günter Krombholz weiter.

Digital oder analog

Darüber hinaus böten viele Gemeinden diesen Service auch auf ihren eigenen Gemeindeinternetseiten an. Neben der digitalen, besteht selbstverständlich auch die schriftliche Möglichkeit (per Post, Telegramm, Fernschreiben oder Telefax), die Briefwahlunterlagen zu beantragen.