Stadt Gera will öffentliche Ordnung wiederherstellen
Betrunkene Menschen belästigen Passanten in der Innenstadt
Alkoholverbotszone tritt am 15. Juli in Kraft
Die Stadt Gera will einen nächtlichen Brennpunkt in der Innenstadt entschärfen und erlässt deswegen ein Alkoholverbot am Bus- und Straßenbahnknotenpunkt Heinrichstraße. Anlass sei eine Häufung von Straftaten unter Alkoholeinfluss auf diesem Areal, sagte Oberbürgermeisterin Viola Hahn (parteilos) am Donnerstag.
Mehr als 3300 Straftaten in nur zwei Jahren
2013 bis 2015 seien hier mehr als 3300 Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen registriert worden. Dem solle Einhalt geboten werden. Händler hätten berichtet, dass Mitarbeiter abends Angst hätten, nach Hause zu gehen, und Kunden den Geschäften fernblieben. Auch habe es Beschwerden von Anwohnern gegeben, sagte Hahn. Doch ein „subjektives Unsicherheitsgefühl“ Einzelner gegenüber Personen, die in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, reicht nicht aus für ein Verbot, hatte das Oberverwaltungsgericht 2012 entschieden und entsprechende Regelungen in Erfurt gekippt. Der Landtag hatte daraufhin das Gesetz überarbeitet. Deswegen verweist Gera auf die Zahlen aus der Kriminalitätsstatistik. Die neue Regelung sei zudem vom Landesverwaltungsamt eingehend geprüft worden, betonte Hahn.
Öffentliches Alkoholverbot tritt am Samstag in Kraft
Mit der strikten Alkoholverbotszone erhielten Polizei und Ordnungsamt eine bessere Handhabe. Das Bier oder der Schnaps in der Heinrichstraße kann ab Samstag (15. Juli) demnach sehr teuer werden. Verstöße können mit Platzverweisen aber auch mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro bestraft werden, hieß es. Die Silvesternacht ist von dem Verbot ausdrücklich ausgenommen.
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Hintergrund: Alkoholverbotszonen in Thüringen
In wie vielen Thüringer Städten es solche Alkoholverbote gibt, konnte das Landesverwaltungsamt nicht sagen. In Suhl zum Beispiel gibt es nach Auskunft der Stadt entsprechende Regelungen etwa auf dem Platz der Deutschen Einheit und dem Marktplatz. In einigen Städten wie Jena und Erfurt gibt es ein allgemeines Alkoholverbot im Umkreis von Spielplätzen, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen. Von der Stadt Weimar wird auf die Verordnung von 2009 verwiesen. Demnach ist „auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen sowie in den Grün- und Erholungsanlagen das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiausschankflächen zum Zwecke des Alkoholgenusses verboten“.
Erfurter Stadtverwaltung prüft mit Gera gleichzuziehen
Auch andernorts war in jüngster Zeit verstärkt über Brennpunkte im öffentlichen Raum diskutiert worden – so etwa im Jenaer Paradiespark. Dort hätten aber verstärkte Kontrollen und der Einsatz von Sozialarbeitern die Situation beruhigt, erklärte ein Sprecher. Daher werde von Seiten der Stadt aktuell keine Alkoholverbotszone wie in der Geraer Heinrichstraße erwogen. Dagegen hieß es in Erfurt, die Stadtverwaltung prüfe, ob die Voraussetzungen für einen neuerlichen Erlass eines Alkoholverbotes in ausgewählten Bereichen der Stadt erfüllt seien.