- Umgang mit bewaffneten Reichsbürgern
- Kreise kritisieren Landesregierung
- Waffenrecht muss geändert werden
In den Landkreisen wächst die Kritik an der Thüringer Landesregierung am Umgang mit sogenannten Reichsbürgern. „In Thüringen hat man nicht ausreichend reagiert und das „Reichsbürger“-Problem nicht ausreichend wahrgenommen“, sagte die Landrätin des Kreises Altenburger Land, Michaele Sojka (Linke), der „Thüringer Allgemeinen“ (Montag). Sie sprach sich für Änderungen am Waffengesetz aus.
Landkreise fordern Hilfe vom Land
„Das Gesetz muss so geändert werden, dass jemand, der die Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz und staatliche Behörden nicht anerkannt, automatisch als waffenrechtlich nicht zuverlässig gilt“, betonte Sojka. Die Landratsämter sind nach geltender Rechtslage dafür zuständig, „Reichsbürgern“ ihre Waffe abzunehmen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte der Eichsfelder Landrat Werner Henning (CDU) mehr Unterstützung vom Land gefordert. Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) hatte daraufhin klargestellt, dass sein Ministerium nicht die Verantwortung für Einzelfallprüfungen übernehmen könne. Er dringt stattdessen auf ein schärferes Waffenrecht auf Bundesebene.
Zahl der bewaffneten Reichsbürger
Laut dem Zeitungsbericht unter Berufung auf das Innenministerium sind landesweit bis zu 150 Gewehre und Pistolen auf etwa 50 „Reichsbürger“ verteilt – mehr als bislang angenommen. Sie erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an.
Mehr Politik-Meldungen gibt es unter dem Hashtag #Politik.