- Zahlreiche Städte und Dörfer können ihre Existenz auf uralte Urkunden zurückführen
- Ältesten Orte im Freistaat sind Arnstadt, Mühlberg und Großmonra
In Thüringen können zahlreiche Städte und Dörfer ihre Existenz auf uralte Urkunden zurückführen. Arnstadt, Mühlberg und Großmonra können für sich in Anspruch nehmen, die ältesten Orte im Freistaat zu sein. Sie wurden gemeinsam in einer Urkunde erstmals am 1. Mai 704 erwähnt. Die Geschichte von Ohrdruf und Erfurt ist etwa ab dem Jahr 725 schriftlich belegt. Die ersten urkundlichen Erwähnungen stammen aus der Vita des Abtes Gregor zu Utrecht. Die Landeshauptstadt beruft sich selbst nach Angaben des Historikers Wolfgang Kahl aber auf eine spätere Urkunde aus dem Jahr 742.
Für Salzenbrücken ist der 21. Oktober 741 als Ersterwähnung verbürgt, für Jüchsen der 28. Juli 758. Görsbach beruft sich auf eine Urkunde vom 20. Januar 772, Nordheim auf den 6. März 774. Oft werden gleich mehrere Orte in einer Urkunde genannt. Achelstädt, Bellstedt, Seebach bei Mühlhausen, Sondra und Tröchtelborn wurden erstmals zwischen 750 und 779 urkundlich erwähnt. Gotha, Apfelstädt, Großmölsen und Zimmernsupra berufen sich auf den 25. Oktober 774. Diedorf bei Bad Salzungen tauchte am 19. April 788 erstmals in einer Urkunde auf, Kaltennordheim am 6. Februar 795.