Für Arbeitnehmer ist 2017 ein gutes Jahr: Wer geschickt plant, kann eine Reihe von Brückentagen für ein verlängertes Wochenende nutzen. Außerdem bekommen alle Deutschen einen gesetzlichen Feiertag mehr.
Am Dienstag, den 31. Oktober, muss wegen des 500. Reformationsjubiläums niemand arbeiten. Auch der 1. Mai und der 1. Weihnachtstag verschieben sich wieder auf Wochentage und bieten zusätzliche Erholungszeit.
Das Jahr im Überblick:
Neujahr: Der Jahresbeginn ist aus Arbeitnehmersicht leider ungünstig. Der Neujahrstag fällt auf einen Sonntag.
Karneval: Bis Ostern – 2017 Mitte April – herrscht traditionell eine Durststrecke ohne gesetzliche Feiertage.
Ostern: Das viertägige Osterfest von Karfreitag, den 14. April, bis Ostermontag, den 17. April, gilt mit der Auferstehung von Jesus als das höchste christliche Fest in Deutschland mit gleich drei Feiertagen. Wer vor oder nach Ostern vier Tage Urlaub nimmt, kann acht Tage ausspannen.
1. Mai: Bereits zwei Wochen später folgt am 1. Mai der nächste Feiertag. Am Tag der Arbeit wird nicht gearbeitet. Er fällt auf einen Montag und bietet ein verlängertes Wochenende.
Himmelfahrt: Der erste echte Brückentag winkt an Christi Himmelfahrt am Donnerstag, den 25. Mai. Wer den Freitag dazwischen freinimmt, kommt auf vier freie Tage.
Pfingsten: Bereits am Sonntag, den 4. Juni, folgt das Pfingstfest. Der Pfingstmontag (5. Juni) ist überall in Deutschland Feiertag. Wer von Christi Himmelfahrt bis Pfingstmontag Ferien machen will, erhält für sechs Urlaubstage zwölf freie Tage im Stück.
Tag der Deutschen Einheit: Alle Deutschen können sich darauf rund um den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober freuen, der 2017 auf einen Dienstag fällt. Dann lassen sich mit einem Brückentag am Montag, den 2. Oktober, auch vier freie Tage genießen.
Reformationstag: Ende Oktober ergibt sich so ein mögliches Vier-Tage-Wochenende wegen des Reformationstages am Dienstag, den 31. Oktober. Einmalig haben dann zur Feier von Luthers Thesenanschlag an der Schlosskirche zu Wittenberg vor 500 Jahren alle Deutschen einen zusätzlichen Feiertag. In allen anderen Jahren gilt dieser nur in den fünf Ost-Ländern.
Weihnachten: Das Weihnachtsfest fällt 2017 mit Montag, dem 25. Dezember, und Dienstag, dem 26. Dezember, extrem arbeitnehmerfreundlich aus. Auch für Heiligabend am Sonntag, den 24. Dezember, und Silvester am Sonntag, den 31. Dezember, müssen keine freie Tage genommen werden. Wieder können mit drei Urlaubstagen neun freie Tage im Stück erzielt werden. Und mit Neujahr 2018 an einem Montag sind es sogar zehn.