Seit Wochen wurde auf dieses Urteil gewartet, nun ist es tatsächlich offiziell: DAZN hat im Streit um die Bundesligarechte gegen die DFL gewonnen. Das hat die DFL am Dienstag (24. September) offiziell gemacht.
Das größte Paket der Bundesligarechte mit 196 Live-Spielen (Paket B) muss nun also neu ausgeschrieben werden. Somit bekommt Sky im Werben um dieses Paket wieder große Konkurrenz von DAZN.
DAZN gewinnt Rechtestreit gegen DFL
Dieses Urteil ist ein echter Hammer! Das deutsche Schiedsgericht hat DAZN und der DFL recht gegeben. Somit geht der Kampf um die TV-Rechte der Bundesliga in die nächste Runde – DAZN hat nun wieder Chance, in der kommenden Saison nicht nur freitags und sonntags, sondern auch samstags Spiele der Fußball-Bundesliga zu zeigen.
Die Grundlage für den Rechtezoff zwischen DFL und DAZN waren nicht abgegebe Finanzgarantien seitens des Streaminganbieters. Daraufhin soll die DFL Sky das Rechtepaket zugeschrieben haben – obwohl Sky ein deutlich niedrigeres Angebot abgeben haben soll.
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Durch das Urteil ist jedoch alles wieder auf null gesetzt und DAZN ist wieder im Rennen um die Medienrechte der Fußball-Bundesliga. Der große Unterschied zu den bisherigen Rechtevergaben ist das Wegfallen des Alleinerwerbsverbots. Bis 2025 teilen sich Sky und DAZN die Bundesligarechte – ab der Saison 2025/26 könnte einer der beiden Parteien die Bundesliga komplett für sich gewinnen.
Ausgang der Rechtevergabe völlig offen
Wie es nun konkret weiter geht, ist indessen noch nicht klar. Auf der einen Seite könnte es einen kompletten Neustart der Auktion zwischen den Bietenden geben, auf der anderen Seite könnte die DFL auch nur die Finanzgarantie von DAZN neu prüfen lassen (müssen). Ob DAZN oder Sky die Bundesliga ab der kommenden Saison zeigt und wer, welches Paket bekommt, ist so völlig offen.
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Fakt ist: Allen Beteiligten läuft die Zeit davon. Eigentlich wollte man schon im Frühjahr Gewissheit und Planungssicherheit haben – das spielt vor allem für die Fußballklubs eine große Rolle, doch nun zögert sich die endgültige Entscheidung weiter hinaus.