Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst blicken gespannt auf ihren Gehaltszettel im November. Denn mit dem Novembergehalt kommt auch das lang erwartete Weihnachtsgeld. Nach den Verzögerungen bei der TVöD-Tarifeinigung im Frühjahr und der späten Auszahlung der neuen Gehälter ist die Jahressonderzahlung nun fest eingeplant – und heiß ersehnt. Das berichtet das Portal „Öffentlicher Dienst News„.
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Wer am 1. Dezember 2025 noch in einem Arbeitsverhältnis mit einem öffentlichen Arbeitgeber steht, hat Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Entscheidend ist der rechtliche Bestand des Jobs, nicht ob tatsächlich gearbeitet wird. Selbst Beschäftigte in Elternzeit profitieren, solange ihr Vertrag weiterläuft. Endet das Arbeitsverhältnis vorher, entfällt die Zahlung komplett.
So hoch fällt dein Weihnachtsgeld aus
Die Höhe des Weihnachtsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Entgelt der Monate Juli bis September 2025. Dabei zählen Grundgehalt und regelmäßige Zulagen – etwa für Schichtarbeit oder besondere Funktionen. Einmalzahlungen, Überstundenvergütungen oder Leistungsprämien werden nicht berücksichtigt. So soll das Weihnachtsgeld ein verlässlicher Bonus bleiben, kein Zufallsgewinn.
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Für 2025 gelten beim TVöD (VKA) folgende Sätze: Entgeltgruppen 1–8 erhalten 84,51 Prozent, Gruppen 9a–12 bekommen 70,28 Prozent, und die oberen Gruppen 13–15 erhalten 51,78 Prozent. Beim Bund sind die Sätze etwas höher: 90, 80 und 60 Prozent. Erst 2026 greifen die neuen, vereinheitlichten Regelungen.
Ab 2026 soll das Weihnachtsgeld für kommunale Beschäftigte (VKA) einheitlich 85 Prozent betragen. Beim Bund steigen die Bemessungssätze auf 95, 90 und 75 Prozent – je nach Entgeltgruppe. Damit profitieren vor allem Beschäftigte in den unteren Gehaltsstufen. In Teilzeit oder Altersteilzeit gibt es das Weihnachtsgeld anteilig, entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit.
So hoch sind die Gelder in anderen Branchen
Bis 2015 bekamen Angestellte in den unteren Entgeltgruppen noch 90 Prozent eines Monatsentgelts. Danach sank der Satz zeitweise auf knapp 80 Prozent. Seit 2022 liegt er wieder bei 84,51 Prozent. Höhere Gruppen erhielten traditionell weniger – die Reform ab 2026 soll hier mehr Gerechtigkeit schaffen.
Im Vergleich zu anderen Branchen fällt das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst moderat aus. In der chemischen Industrie, Teilen der Energiewirtschaft und bei der Deutschen Bahn bekommen Beschäftigte ein volles 13. Monatsgehalt. In der Eisen- und Stahlindustrie sind es sogar 110 Prozent – dort wurde Weihnachts- und Urlaubsgeld zusammengelegt.
Etwas niedriger liegt das Weihnachtsgeld in der Druck- sowie der Papierindustrie mit rund 95 Prozent. Versicherungsangestellte erhalten etwa 80 Prozent, im westdeutschen Einzelhandel gibt es im Schnitt 62,5 Prozent. Deutlich knapper fällt die Sonderzahlung in der Metallindustrie mit 25 bis 55 Prozent aus. In Bayerns Hotels und Gaststätten liegt sie bei rund 50 Prozent.
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