In der Schweiz steht eine einschneidende Neuerung bevor: Asylsuchende sollen künftig nicht mehr ins Ausland reisen dürfen. Das geplante Reiseverbot betrifft nicht nur Menschen im laufenden Asylverfahren, sondern auch vorläufig Aufgenommene und Personen mit besonderem Schutzstatus. Das berichtet die Bild.
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Die Maßnahme gilt für alle anderen Staaten – und sogar für das Heimat- oder Herkunftsland der Betroffenen. Ausnahmen soll es nur in besonderen Fällen geben. Laut Schweizer Regierung wird derzeit eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereitet, nachdem das Parlament zuvor zugestimmt hatte.
Asyl-Regel in der Schweiz wird verschärft
Eine Gruppe bleibt vom neuen Reiseverbot ausgenommen: Geflüchtete aus der Ukraine. Sie besitzen in der Schweiz einen speziellen Asylstatus, der ihnen erlaubt, bis zu 15 Tage pro Halbjahr in ihr Heimatland zu reisen. Hintergrund ist der anhaltende russische Angriffskrieg, der seit 2022 Millionen Menschen zur Flucht zwang.
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Der Bundesrat will genau festlegen, wann Reisen trotz Verbot bis zu 30 Tage möglich sind. Dazu gehören Todesfälle oder schwere Krankheiten naher Angehöriger. Auch Besuche im Heimatland sollen erlaubt bleiben, wenn sie der Vorbereitung einer Rückkehr dienen – etwa für Eigentumsfragen oder schulische Angelegenheiten.
Deutschland hält an Reisefreiheit fest
Bereits 2021 hatten National- und Ständerat laut „Schweizer Rundfunk“ eine Regelung zum Reiseverbot beschlossen und den Bundesrat zum Handeln aufgefordert. Doch die Umsetzung verzögerte sich. Grund dafür war die Unsicherheit im Umgang mit ukrainischen Geflüchteten, die durch den Krieg plötzlich in großer Zahl Schutz suchten.
In Deutschland gelten ähnliche, aber weniger strenge Regeln. Auch hier dürfen Asylsuchende nur mit einer Sondergenehmigung in ihr Herkunftsland reisen – etwa bei einem Todesfall in der Familie. Reisen in andere Staaten sind dagegen erlaubt. Die neue Schweizer Verordnung soll im kommenden Jahr in Kraft treten.
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