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Christina Block will Urteil im Entführungsprozess nicht hinnehmen: „Unerträgliche Situation“

Das Gericht hat nun entschieden: Christina Block erhält nicht das Sorgerecht für ihre Kinder. Sie möchte das Urteil nicht hinnehmen.

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Ein langer, schmerzhafter Kampf ums Sorgerecht ist zu Ende – und für Christina Block endet er bitter. Die 51-Jährige muss sich von ihren beiden Kindern Klara (15) und Theodor (11) endgültig verabschieden.

Ein dänisches Gericht entschied, dass der Vater das alleinige Sorgerecht erhält und jeglicher Kontakt zur Mutter den Kindern verwehrt bleibt.

Christina Block: Bekommt sie ihre Kinder zurück?

Ein dänisches Gericht hat Christina Block (51), Erbin der Steakhaus-Kette Block House, das elterliche Sorge- und Umgangsrecht entzogen. Wie die Vestre Landsret (Westliches Landesgericht Dänemark) am 3. November entschied, darf die Mutter ihre Kinder Klara (15) und Theodor (11) fortan nicht mehr sehen. Ebenso ist ihr jede andere Form des Kontakts mit ihren Kindern verboten.

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Damit steht fest, dass Vater, Stephan Hensel, das alleine Sorgerecht für die Kinder erhält, wie auch ein Berufsgericht in Viborg bestätigte. Hintergrund sind offenbar massive psychische Belastungen: Das Gericht schreibt, die Kinder seien schwer traumatisiert und hätten mehrfach deutlich erklärt, keinen Kontakt zu ihrer Mutter zu wünschen. Eine von Christina Block geforderte neue psychologische Begutachtung lehnten die Richter ab – eine erneute Untersuchung würde den Kindern nach Ansicht des Gerichts nur schaden.

Block und Hensel forderten Sorgerecht – Drama um Entführungsfall

Das Gericht betont in seinem Beschluss, dass bereits umfangreiche Unterlagen, darunter Schulberichte und Kinder- und Jugendgespräche aus den Jahren 2024/25, vorliegen. Eine weitere Untersuchung sei unnötig und würde die Kinder nur zusätzlich belasten. Das Gericht stellte außerdem klar, dass die Kinder keinen Wunsch nach Kontakt äußerten.

Dabei hatte Christina Block schon zuvor versucht, das Verfahren auszusetzen, um eine kinderpsychologische Untersuchung erstellen zu lassen. Sie forderte zudem das alleinige Sorgerecht oder zumindest gemeinsames Sorgerecht mit begleitetem Umgang. Stephan Hensel hingegen hatte von Beginn an das alleinige Sorgerecht gefordert – und nun vor Gericht Recht bekommen.

Die Hintergründe des Konflikts sind ebenfalls brisant, denn in der Neujahrsnacht 2023/24 wurden die Kinder gewaltsam von maskierten Personen aus Dänemark entführt und ihrer Mutter übergeben. Seither leben Klara und Theodor unter Sicherheitsmaßnahmen, mit geheimer Identität, bei ihrem Vater. Dabei bestreitet Christina Block eine Beteiligung an der Entführung und wirft Hensel vor, die Kinder manipuliert und Behörden getäuscht zu haben.

Christian Block äußert sich zum Urteil

Christina Block äußerte sich tief betroffen über diese Urteilsverkündung. So betonte sie: „Ich hatte gehofft, dass mir das dänische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einräumt – in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dürfen“. Block hat seit mehr als vier Jahren keinen direkten Kontakt zu ihren drei Kindern. Dabei zählt sie neben den beiden minderjährigen Kindern auch eine Volljährige dazu. Laut Block sei es eine „unerträgliche Situation“.

Block kündigte an, den Fall nicht auf sich beruhen lassen zu wollen und plane, in Dänemark die nächste Instanz anzurufen. Im Notfall wolle sie den Rechtsstreit sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. „Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander“, betonte sie.


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Theoretisch besteht noch die Möglichkeit, den Fall vor das Oberste Gericht in Kopenhagen zu bringen. Allerdings werden dort in der Regel nur außergewöhnliche Fälle für eine erneute Prüfung zugelassen. Klar ist jedoch: Für Christina Block ist das Urteil ein harter Schlag: Sie verliert nicht nur das Sorgerecht, sondern darf ihre beiden jüngsten Kinder Klara (15) und Theodor (11) von jetzt an nicht mehr sehen. (mit dpa)