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50.000 Euro! Wer DAS im Herbst macht, kassiert ein heftiges Bußgeld

Auch im Herbst müssen sich Hausbesitzer auf einiges gefasst machen. Dem einen oder anderen droht sonst ein saftiges Bußgeld.

© IMAGO/Addictive Stock

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Wer zwischen dem 1. März und 30. September Bäume, Sträucher oder Hecken rodet, riskiert eine saftige Strafe. Bis zu 100.000 Euro Bußgeld können für Verstöße gegen § 39 Bundesnaturschutzgesetz fällig werden. Doch Gartenbesitzer sollten auch nach dem 1. Oktober einige Regeln beachten, sonst droht erneut ein teures Erwachen.

Hausbesitzer haben im Herbst alle Hände voll zu tun, denn die sogenannte Räumpflicht ist einzuhalten. Sie müssen Gehwege vor ihrem Grundstück reinigen und Laub, Blütenblätter sowie Unkraut entfernen. Alles, was die Flächen unsicher machen könnte, gehört weg. Lässt man Gehwege jedoch ungepflegt, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Bußgeld droht auch wegen Lärmbelästigung

Wie „t-online.de“ berichtet, gibt es bei der Laubentsorgung außerdem zeitliche Beschränkungen. Wer Laubbläser oder Rasenmäher nutzen möchte, darf dies nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr tun. Wirklich fleißige Hobbygärtner müssen dann zum Besen greifen – denn außerhalb dieser Zeiten sind geräuschvolle Geräte tabu. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder.

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Auch die Entsorgung von Gartenabfällen im eigenen Garten ist nicht so einfach wie gedacht. Offenes Feuer – egal, ob Laub oder Holz verbrannt wird – gilt als Ordnungswidrigkeit und wird teuer: Im schlimmsten Fall zahlen Hausbesitzer bis zu 50.000 Euro. Offenes Feuer bleibt nur mit einer Sondergenehmigung vom Ordnungsamt erlaubt.


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Geschlossene Feuerstellen wie Feuerkörbe oder Feuerschalen hingegen sind ohne Genehmigung gestattet. Laut „t-online.de“ muss der Abstand zu nahegelegenen Wäldern jedoch mindestens 100 Meter betragen. Aber Achtung: Wer Gartenabfälle wie Laub oder Erde in der freien Natur entsorgt, riskiert eine Strafe von bis zu 2.000 Euro. Die Schäden für die Umwelt können enorm sein.

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.