Kunden von Sparkasse und Co. aufgepasst! Seit dem 9. Oktober 2025 greift europaweit eine neue Vorschrift zur Überprüfung der Kontodaten. Mit dem System „Verification of Payee“ (VOP) werden Name und IBAN von Empfängern automatisch miteinander abgeglichen.
Dies soll Bankkunden – etwa bei der Sparkasse – besser vor Fehlüberweisungen und Betrug schützen. Alle betreffenden Kunden sollten sich über diese Änderung genauestens informieren.
Sparkasse prüft alle Überweisungs-Daten
Das VOP-System arbeitet ähnlich einer Ampel: Grün bedeutet, dass Einzahlung und Empfänger korrekt sind. Gelb weist auf kleinere Unstimmigkeiten wie Tippfehler oder fehlende Doppelnamen hin. Rot zeigt größere Abweichungen an und verhindert die Überweisung. Bei gelben oder roten Anzeigen müssen Kunden die Zahlung vorab manuell bestätigen, bevor das Geld überwiesen wird.
Nicht nur normale Überweisungen sind betroffen – auch Daueraufträge fallen unter die neue Regelung. Laut Sparkasse laufen ältere Daueraufträge ohne zusätzliche Prüfung weiter, da mögliche Probleme bereits erkannt worden wären. Kunden sollten dennoch ihre gespeicherten Daten sichern, gerade bei anstehenden Zahlungen.
++ Bezahlmethode wird bald gestrichen – das betrifft auch Sparkassen-Kunden ++
Für Daueraufträge, die nach dem 9. Oktober eingerichtet wurden, greifen die neuen Sicherheitsmaßnahmen automatisch. Ältere Aufträge sollten jedoch überprüft werden. Die Sparkasse rät: „Öffnen Sie den Auftrag, kopieren Sie die IBAN neu in das Feld und speichern Sie. Die neue Empfängerprüfung wird gestartet.“
Das System zeigt Fehler detailliert an. Beispielsweise warnt es bei fehlenden Zusätzen wie „GmbH“, Doppelnamen oder falsch angegebenen Vor- und Nachnamen. Abweichungen führen dazu, dass die Überweisungsampel Gelb zeigt und den korrekten Empfängernamen anzeigt. Kunden können die Zahlung dann bestätigen oder stoppen.
Neue Ampel schützt vor Betrug
Das Überprüfungsverfahren soll Bankkunden vor Betrügereien schützen. Kriminelle nutzen oft falsche Kontonummern oder gefälschte Rechnungen, um Geld zu erbeuten. Die Sparkasse und andere Finanzinstitute wollen solchen Vorgängen einen Riegel vorschieben. Sobald Name und Kontodaten nicht stimmen, warnt das System vor einer möglichen Fehlüberweisung.
Schon kleine Fehler wie ein vergessener Zusatz beim Empfänger können die Prüfung stoppen. „Die Bank warnt vor der Überweisung, sobald Name und IBAN nicht exakt zusammenpassen,“ bestätigt die Sparkasse. Besonders bei Daueraufträgen für Miete und Versicherungen sollten Kunden regelmäßig ihre Daten überprüfen.
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Die neue EU-Vorgabe bringt mehr Sicherheit für Bankkunden, jedoch auch mehr Verantwortung. Besonders Sparkasse-Kunden sollten sich über diese Änderungen informieren, um ungewollte Fehler zu vermeiden – und damit die eignen Finanzen und Überweisungen bestmöglich absichern.
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