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Rewe und Edeka schränken Verkauf ein – ein Produkt gibt es nur noch ab 18

Rewe und Edeka greifen durch! In Produkt wird ab sofort nicht mehr an Minderjährige verkauft. Der Grund hinter dieser Maßnahme ist ernst.

© IMAGO/Marc Stinger

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Rewe und Edeka gehen einen drastischen Schritt. Bei diesen beiden Supermärkten wird ein bestimmtes Produkt nur für volljährige Personen verkauft. Diese Entscheidung ist nun gefallen.

Konkret handelt es sich um Gaskartuschen, dessen Nutzung von Jugendlichen immer mehr zweckentfremdet wird. Bei Rewe und Edeka wird es dieses Produkt nur noch ab 18 Jahren geben. Damit reagieren die Lebensmittelriesen auf einen gefährlichen Trend.

Rewe und Edeka greifen bei Gaskartuschen durch

Es ist die Partydroge 2025: (Lach-)Gas. Viele Jugendlich kaufen sich Gaskartuschen, mit denen man zum Beispiel Sprühsahne bekommt, um das austretende Gas einzuatmen und high zu werden. Auch die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem möglichen Gesetz, um die Nutzung einzuschränken und Jugendliche so zu schützen.

Rewe und Edeka sind allerdings schneller und greifen sofort durch. Beide Märkte verkaufen Gaskartuschen mehr an Minderjährige. Auch im Onlineshop haben die beiden Märkte bereits Vorkehrungen getroffen. So können nur noch Erwachsene Lachgas und Gaskartuschen bestellen.

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Die Einschränkung des Gas-Verkaufes ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Schließlich wird der Konsum von Lachgas noch immer oftmals unterschätzt. So kann es gar tödlich enden, Lachgas zu konsumieren.

Erstes Bundesland führt Verbot ein

Der Konsum kann dabei nicht nur zu Halluzinationen und Abhängigkeit wie bei klassischen Drogen führen. Auch die gesundheitlichen Folgen sind schwerwiegend. Neben Schwindel, Angstzuständen und Panikattacken kann es bei Berührung auch zu Erfrierungen der Lippen und des Rachenraums kommen.


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Um diesen gefährlichen Trend in den Griff zu bekommen, ist das Land Schleswig-Holstein noch einen Schritt weitergegangen und hat die Maßnahme von Rewe und Edeka so unterstützt. Die Landesregierung hat den Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten.