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Aldi-Kunde kauft Alkohol – beim Bezahlen an der SB-Kasse fällt er aus allen Wolken

Da hat er nicht schlecht gestaunt. Ein Vorgang an der SB-Kasse hat einen Aldi-Kunden beim Kauf von alkoholischen Getränken überrascht.

© IMAGO/Funke Foto Services

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Mittlerweile kann man sich bestimmte Supermärkte wie Aldi gar nicht mehr ohne Selbstbedienungskasse vorstellen. Besonders, wenn man nur wenige Produkte im Einkaufskorb hat und es schnell gehen soll, sind Selbstbedienungskasse enorm hilfreich.

Doch bei einem Aldi-Kunden hat die Benutzung einer SB-Kasse Fragen aufgeworfen. Konkret meldete er sich mit seiner Erfahrung bei „reddit“ an andere User. Es geht um den Kauf von Alkohol.

Aldi-Kunde nach Alkoholkauf verwirrt

Schnell zwei, drei Produkte scannen und weiter – so wollte es auch ein Aldi-Kunde kürzlich mit zwei alkoholischen Mixgetränken machen, wie er selbst auf „reddit“ erklärte. Doch der Einkauf ist ihm nachhaltig im Kopf geblieben. Doch warum?

Weil er sein Alter nicht überprüfen lassen musste. Normalerweise wird bei dem Kauf von alkoholischen Getränken das Personal informiert. Diese checken das Alter des Kunden an – sofern man der Person die Volljährigkeit nicht unbedingt direkt ansieht und gibt die Produkte dann zum Kauf frei. Doch in diesem Fall war das offenbar anders.

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„Ich musste keine Art von Ausweis oder ähnlichem vorzeigen, das hat mich gewundert“, schrieb der „reddit“-Nutzer. Er ergänzte, dass man ihm nicht unbedingt direkt ansehen würde, dass er volljährig ist. Daher habe er nicht schlecht geschaut, als er die entsprechenden Produkte ohne Altersprüfung kaufen konnte.

Discounter reagiert auf SB-Kassen-Vorfall

Doch wie konnte es dazu kommen? Lag in dieser Situation ein Fehler des Systems vor? Auf Nachfrage hat Aldi-Süd den üblichen Vorgang dieser Redaktion noch einmal bestätigt. „Der Verkauf alkoholischer Produkte geht bei ALDI SÜD stets mit einer entsprechenden Altersverifizierung durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einher. Das gilt auch im Bereich der Selbstbedienungskassen“, heißt es seitens des Discounters.

„Hier kann eine entsprechende Überprüfung auch über einen Fernzugriff gelöst werden. Ob eine Prüfung des Ausweises nötig ist, liegt dabei im Ermessen der zuständigen Mitarbeiter“, heißt es weiter.


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So könnte es also sein, dass der jeweilige Mitarbeiter den Aldi-Kunden eben doch als volljährig eingestuft hat und die Produkte daher zum Kauf freigegeben hat – auch wenn man es ihm nicht auf den ersten Blick ansehen würde. Allerdings könnte dies auch mächtig nach hinten losgehen, sollte es einmal der Fall sein, dass Minderjährige an der SB-Kasse „durchgewunken“ werden. Dann würde Aldi mächtig Probleme bekommen können.