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Obacht! Diese Kostüme solltest du an Halloween nicht tragen – bis zu 10.000 Strafe

Halloween steht kurz bevor und viele machen sich Gedanken über ihr Kostüm. Doch Achtung: Trägst du das, zahlst du ein hohes Bußgeld.

© IMAGO/Karina Hessland

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Halloween steht vor der Tür – und das heißt: Es ist Zeit für schaurige Kostüme, schrille Partys und jede Menge Grusel. Doch Vorsicht: Nicht alles, was auf den ersten Blick nach Spaß aussieht, ist auch erlaubt.

Ein spezielles „Halloween-Gesetz“ gibt es zwar nicht, trotzdem greifen zahlreiche Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch und dem Waffengesetz. Wer dagegen verstößt, riskiert schnell hohe Bußgelder oder sogar eine Anzeige.

Diese Kostüme oder Accessoires sind an Halloween verboten

Besonders beliebt, aber rechtlich heikel, sind Uniformen. Denn wer sich als Polizist oder Soldat verkleidet und dabei auf echte oder täuschend echte Kleidung setzt, kann tief in die Tasche greifen. Der Missbrauch von Titeln und Abzeichen ist nämlich laut § 132a StGB verboten und kann mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Auch Bundeswehr-, SEK- oder SWAT-Kostüme können Ärger bringen, wenn sie zu realistisch wirken. Wichtig ist, dass sofort erkennbar bleibt: Das ist eine Verkleidung – kein echter Beamter.

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Auch bei Waffen-Requisiten gilt: lieber harmlos als täuschend echt. Schließlich gilt: Wer mit einer Plastikpistole oder einem Schwert unterwegs ist, das auf den ersten Blick wie eine echte Waffe aussieht, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit. Solche sogenannten Anscheinswaffen sind nämlich verboten. Klare Grenze gibt es auch bei Symbolen: Rechtsextreme Zeichen, Hakenkreuzen oder SS-Runen haben an Halloween (oder generell) nichts verloren. Das Verwenden solcher Kennzeichen ist nach §§ 86a und 130 StGB strafbar – und wer meint, als „Hitler“ oder Nazi auftreten zu müssen, landet schneller als gedacht vor Gericht.

Pennywise, Terrifier & Co.: Obacht! Clown-Kostüm kann böse enden

Wer sich an Halloween vom Horror-Clown aus einem Film, Serie oder Co. inspirieren lässt, sollte neben der Verkleidung auch das eigene Verhalten im Blick behalten. Das Kostüm selbst ist zwar unproblematisch, doch wer damit übertreibt, kann schnell juristische Grenzen überschreiten. Laut der Rechtsplattform „JuraForum“ kam es in der Vergangenheit bereits zu Fällen, in denen solche Auftritte strafrechtliche Folgen hatten.

Denn wer Passanten in Clown-Maske verfolgt, sie gezielt erschreckt oder gar mit einem Baseballschläger oder Messer in der Hand auftritt – selbst wenn es sich nur um Attrappen handelt –, riskiert Anzeigen wegen Bedrohung oder Nötigung. Ob das Ganze als Scherz gemeint war, spielt dabei keine Rolle. Noch ernster wird es, wenn jemand durch den Schreck zu Boden stürzt, sich verletzt oder einen medizinischen Notfall erleidet. In solchen Situationen kann der vermeintlich harmlose Halloween-Spaß sogar als Körperverletzung gewertet werden.

Knappe Verkleidung und Erschrecken – Achtung es droht ein Bußgeld

Wer dagegen lieber mit knapper Verkleidung auffällt, sollte wissen, dass auch hier Grenzen gelten. Sexy Hexe oder Vampir sind erlaubt, solange sich niemand ernsthaft belästigt fühlt. Wird es zu freizügig, kann das als Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB gewertet werden. Auch im Straßenverkehr gelten Regeln: Wer maskiert oder stark geschminkt Auto fährt, verstößt gegen § 23 StVO. Das Gesicht muss erkennbar bleiben, sonst drohen Bußgelder und im Fall eines Unfalls sogar Ärger mit der Versicherung. Also lieber erst parken – und dann schminken.

Und noch ein Tipp: Erschrecken gehört zu Halloween dazu, aber wer es übertreibt, macht sich schnell strafbar. Wenn jemand durch eure „Show“ stürzt, sich verletzt oder in Panik gerät, kann das als Nötigung, Bedrohung oder Körperverletzung ausgelegt werden.


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Somit ist klar: Halloween darf laut, bunt und schaurig sein – aber mit gesundem Menschenverstand. Wer auf echte Uniformen, realistische Waffen oder verbotene Symbole verzichtet, kann ohne Stress feiern. Also lieber an die zahlreichen Regeln denken, bevor man anderen schadet und selbst ein gehöriges Bußgeld zahlen muss.