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Dreiste Airline-Abzocke! Urlaubern geht bares Geld flöten

Im Gespräch mit unserer Redaktion hat ein Fluggastrechts-Experte erzählt: Viele Airlines zocken Urlauber gnadenlos ab.

© IMAGO / Bihlmayerfotografie

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Wahrscheinlich ist das jedem von uns schon einmal passiert: Man möchte in den Urlaub fliegen oder wieder nach Hause, doch plötzlich hat der Flug massive Verspätung oder fällt gar ganz aus. Dann steht man erstmal da – und weiß nicht immer, wohin mit sich.

Natürlich hat man als Fluggast in solchen Fällen ein Recht auf Entschädigung. Doch immer wieder kommt es vor, dass Airlines genau da ihren Kopf aus der Schlinge ziehen – und den Urlaubern so eine ganze Stange Geld verloren geht. Wie genau sie das anstellen, hat Fluggastrechts-Experte Mario Knauth unserer Redaktion berichtet.

Welche Rechte haben Urlauber?

Wie Mario Knauth im Gespräch mit unserer Redaktion berichtet, hat er fast zehn Jahre in der Airline-Industrie gearbeitet, bevor er in den Bereich Fluggastrechte rutschte. Jetzt vertritt Knauth Fluggäste, die einen Anspruch auf Entschädigung haben, etwa weil der Flieger über drei Stunden Verspätung verbuchte oder ganz ausfiel. Aber eins nach dem anderen. Ab wann hat denn ein Urlauber überhaupt ein Anrecht auf Entschädigung und wie hoch ist dieser?

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Das geht aus den EU-Fluggastrechten hervor. Diese besagen: Ab zwei Stunden Verspätung müssen die Airlines ihren Passagieren kostenlose Getränke und Verpflegung zur Verfügung stellen, sowie Telefonate und E-Mails ermöglichen. Ab drei Stunden haben Fluggäste das Anrecht auf finanzielle Entschädigung: Für Flugstrecken ab 1.500 Kilometer sind es 250 Euro, für Strecken von 1.500 bis 3.500 Kilometer sind schon 400 Euro drin und für Strecken über 3.500 Kilometer bekommen Passagiere 600 Euro an Entschädigungszahlungen. Ab einer Verspätung von fünf Stunden dürfen Urlauber die Reise abbrechen und bekommen den Ticketpreis erstattet oder einen anderen Rückflug zum Startflughafen.

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Bei der Annullierung des Flugs stehen Reisenden, solange sie nicht mindestens 14 Tage davor von der Airline informiert wurden, ebenfalls Entschädigungen von 250 bis 600 Euro zu. Außerdem sind die Airlines verpflichtet, Passagiere auf den nächsten verfügbaren Flug umzubuchen oder ihnen das Geld für die Tickets zurückzuerstatten. Auch haben sie gegebenenfalls Anspruch auf kostenlose Getränke und Verpflegung bis hin zu einer Übernachtung im Hotel, sollte sich so schnell kein Ersatzflug finden.

So wollen Airlines sich vor Entschädigungszahlungen drücken

Laut Knauth berufen sich Airlines im Fall von Verspätungen und Annullierungen oft aber auf sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ – und wollen den Fluggästen mit dieser Begründung keine Entschädigung zahlen. „Und dann geben die meisten Passagiere schon auf“, berichtet der Experte weiter. Nur rund 30 Prozent der Fluggäste würden auf ihre Entschädigung bestehen.

Dabei sind diese „außergewöhnlichen Umstände“ gar nicht so wasserdicht, wie die Airlines es gerne behaupten. Denn bei ihnen handelt es sich nur um eine Anspruchsvoraussetzung. Es gibt noch eine zweite: „Die Airline muss auch alle zumutbaren Maßnahmen treffen“, erklärt Knauth im Gespräch mit unserer Redaktion. Darunter fällt, dass die Airline die Passagiere so früh wie möglich umbuchen oder ihnen ein Angebot zur Umbuchung unterbreiten muss – egal ob es sich dabei um ein Angebot aus den eigenen Reihen oder bei einer anderen Airline handelt. Ziel dabei: Die Passagiere müssen so schnell wie möglich an ihrem Ziel ankommen, egal ob in einem Flieger der eigenen Airline oder in einem einer Fremden.


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Doch genau das machen viele Airlines eben nicht, wie Knauth erklärt. Denn das ist teuer – so berufen sie sich lediglich auf die Anspruchsvoraussetzungen der „außergewöhnlichen Umstände“ und lassen die „zumutbaren Maßnahmen“ außenvor. Und damit ziehen sie die Fluggäste über den Tisch. Das sehen übrigens auch die Gerichte so. Wie Knauth unseren Reporterinnen berichtet, bekommen hier in 80 Prozent der Fälle die Geschädigten – also die Fluggäste – Recht.

Knauth rät Fluggästen also, auf ihre Rechte zu pochen und sich nicht so einfach abspeisen zu lassen. Dabei ist er Betroffenen auch gerne behilflich. Den Experten erreichst du >>> HIER  <<<.