Kaum etwas kann einem im Urlaub mehr einen Strich durch die Rechnung machen, wie wenn der Flug extreme Verspätung hat oder gar ganz ausfällt. Egal ob beim Hin- oder Rückflug. Dass die Reise schon stressig beginnt – oder man die ganze Entspanntheit aus den freien Tagen beim Heckmeck um den Heimweg wieder verliert, braucht wirklich niemand.
Doch genau diese Worst-Case-Szenarien sind in den letzten Wochen für viele Mallorca-Urlauber zur bitteren Realität geworden. Denn immer wieder legten Unwetter und starke Regenschauer den Flughafen in Palma lahm. Was man da tun kann, um den Stress dennoch minimal zu halten? Das hat Fluggastrechts-Experte Mario Knauth unserer Redaktion erzählt.
Diese Rechte haben Mallorca-Urlauber bei Unwettern
Mario Knauth ist schon seit einigen Jahren Experte für Fluggastrecht. Er hat also Tag-täglich mit Reisenden zu tun, deren Flüge Verspätung haben oder gar ganz ausgefallen sind. Und hier gibt es laut Knauth einiges zu beachten, damit die Mallorca-Urlauber nicht Wort-wörtlich im Regen stehengelassen werden.
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Knauff verweist hier zunächst auf die EU-Fluggastregeln. Aus denen geht hervor: Bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden sind Fluggesellschaften verpflichtet, ihren Passagieren kostenlose Getränke und Mahlzeiten anzubieten sowie die Möglichkeit für Telefonate und E-Mails bereitzustellen. Ab drei Stunden Verspätung haben Fluggäste zusätzlich Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung: 250 Euro für Strecken bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für Distanzen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und 600 Euro für Flüge über 3.500 Kilometer. Bei einer Verzögerung von mindestens fünf Stunden dürfen Reisende die Reise abbrechen und erhalten entweder den Ticketpreis zurück oder einen Rückflug zum Ausgangsflughafen.
Wird ein Flug annulliert, steht Passagieren ebenfalls eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu – vorausgesetzt, die Airline hat sie nicht mindestens 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert. Darüber hinaus müssen Fluggesellschaften entweder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug anbieten oder den Ticketpreis erstatten. Falls sich kein zeitnaher Ersatzflug findet, haben Reisende außerdem Anspruch auf kostenlose Verpflegung, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung.
Diese Tipps machen vieles leichter
Doch wie wir alle wissen: Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam und können einem wirklich den letzten Nerv rauben. Daher hat der Fluggastrechts-Experte noch ein paar weitere Tipps für die Mallorca-Urlauber auf Lager, um sich einiges an Heckmeck zu sparen. Zum ersten: „Urlauber haben nach Artikel 14 der EU-Fluggastregeln immer ein Recht, darüber informiert zu werden, was ihre Rechte überhaupt sind“, erklärt Knauth. Diese Infos bekommt man normalerweise am Check-In-Schalter.
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Hier raten die Flughafen-Mitarbeiter dann oft, im Call-Center der Airlines anzurufen. Sollten aber gleich mehrere Flüge einer Airline ausfallen, wie etwa bei einem Gewitter oder Sturm, von denen es auf Mallorca in letzter Zeit einige gab, kommt man da oftmals nicht durch. Lieber sollten Passagiere erstmal auf eigene Kosten einen neuen Flug auswählen und sich das Geld hierfür im Nachhinein von der Airline zurückholen, rät der Fluggastrechts-Experte. Wer darauf keine Lust hat, könne stattdessen am Check-In-Schalter darauf bestehen, dass sie umbuchen. Geht laut Knauth auch, kann jedoch schnell nervenaufreibend werden.
Und wenn alle Stricke reißen sollten, meinte Knauth, dass sich betroffene Fluggäste auch direkt bei ihm melden können. Dann kümmern er und sein Team sich um den ganzen Papierkram und darum, dass die Fluggäste wieder heil an ihrem Zielflughafen ankommen. >>> HIER <<< kommst du zu seinen Kontaktdaten.

