Immer wieder sorgen Rückrufe in Supermärkten und Discountern für Aufsehen. Mal steckt Glas in der Schokolade, mal Metall in der Tiefkühlpizza und jetzt auch Plastik in Brötchen. Für Kunden ist das ärgerlich, für Hersteller oft ein Imageproblem. Dieses Mal trifft es den Discounter Netto und einen bekannten Produzenten aus Nordrhein-Westfalen.
Die Firma Sinnack Backspezialitäten aus Bocholt ruft eine Charge ihrer beliebten „Kornmühle Baguettebrötchen 4 Stück 300 g“ zurück, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch, den 15. Oktober mitteilt.
Rückruf betrifft Netto-Filialen
Betroffen sind Brötchen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10. November 2025 und der Chargennummer L153641, wie das Unternehmen mitteilt. Diese Informationen befinden sich auf der Oberseite der Verpackung. Wer die betroffene Packung zu Hause hat, sollte sie auf keinen Fall verzehren.
Der Rückruf erfolgt vorsorglich, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in einzelnen Packungen Plastikteile befinden. Aus Sicherheitsgründen hat Sinnack das Produkt sofort aus den Regalen genommen, auch in zahlreichen Netto-Filialen. Laut Mitteilung sei die Entscheidung eine reine Vorsichtsmaßnahme, um Kunden zu schützen. Die betroffene Charge wurde umgehend gesperrt. Besonders Netto reagierte schnell und entfernte die Brötchen bundesweit aus dem Sortiment.
Diese Bundesländer sind bei Netto betroffen
Betroffen sind Netto-Filialen in gleich zehn Bundesländern: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.
Kunden, die die betroffenen Brötchen gekauft haben, können diese in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Eine Vorlage des Kassenbons ist nicht nötig. Wie Netto betont, wird der Kaufpreis selbstverständlich vollständig erstattet, egal, ob die Packung bereits geöffnet wurde oder nicht.
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Sinnack entschuldigt sich bei allen Verbrauchern für die Unannehmlichkeiten. Auch Netto versichert, die Sicherheit der Kundschaft habe oberste Priorität. Man arbeite eng mit dem Hersteller zusammen, um die Ursache der möglichen Verunreinigung zu klären und ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern.
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